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Vergewaltigungsgesetz gestoppt

■ Bundesrat lehnt ab, weil Frauen Einspruchsrecht haben

Bonn (AP) – Möglicherweise ist das Gesetz gegen Vergewaltigung in der Ehe gestern zur Makulatur geworden. Der Bundesrat mit seiner SPD-Mehrheit hat Einspruch gegen die vom Bundestag beschlossene Vorlage eingelegt. Die Länder lehnen das Gesetz zur Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe ab, weil der Bundestag trotz eines anderslautenden Vermittlungsergebnisses daran festhält, dem Opfer der Vergewaltigung in der Ehe das Recht einzuräumen, einer Strafverfolgung widersprechen zu können.

Sollte die Regierung an dem Gesetz festhalten, müßte wieder einmal die Kanzlermehrheit von 337 Stimmen aufgeboten werden. Nur so ließe sich der Einspruch des Bundesrates zurückweisen. Ob dies gelingt, ist jedoch ziemlich fraglich. Denn auch in den Koalitionsfraktionen gibt es Gegner der Widerspruchsklausel, die befürchten, daß vergewaltigte Frauen mit dieser Regelung vom Ehemann unter Druck gesetzt werden könnten.

Auf der umfänglichen Tagesordnung des Bundesrats stand gestern auch eine Initiative für die überlasteten Zivilgerichte. Mit einer Reihe von Verfahrensvereinfachungen und Rechtsmittelbeschränkungen soll den Richtern Luft verschafft werden. Zu den Schwerpunkten der Initiative, über die jetzt der Bundestag entscheiden muß, gehört die Regelung, daß für erstinstanzliche Zivilsachen vor dem Landgericht über vermögensrechtliche Ansprüche mit Streitwerten von 10.000 bis 30.000 Mark (bis 10.000 Mark ist das Amtsgericht zuständig) generell ein Einzelrichter und nicht die gesamte Kammer zuständig ist. In Verfahren, bei denen die Kosten in keinem vernünftigen Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen würden, soll die Möglichkeit zum Einlegen von Rechtsmitteln eingeschränkt werden.

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