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Ökologische Betriebsprüfung

Die EU-Verordnung über ökologische Betriebsprüfungen („Audits“) erblickte das Licht der Welt im Jahr 1993 unter dem schönen Namen „Verordnung über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung“. Die Geburtswehen waren schwer gewesen. Die Kommission mußte von ihrem ursprünglichen Vorschlag abrücken, bestimmte Industriezweige zur Durchführung einer Umweltprüfung zu verpflichten. Im April 1995 hat der deutsche Bundestag die EU-Verordnung auf der Basis der Freiwilligkeit in deutsches Recht umgesetzt.

Ein Unternehmen, das sich von zertifizierten Prüfern durchchecken läßt, erhält ein Prüfsiegel mit dem EU-Sternenbanner. Dieses darf allerdings nicht wie ein Umweltzeichen für die Produktwerbung verwendet werden, sondern nur auf Broschüren, Briefköpfen und allgemeiner Werbung für das Unternehmen.

In der zu untersuchenden Firma nimmt der Prüfer zunächst eine Bestandsaufnahme des betrieblichen Umweltschutzes vor. Dann soll sich die Geschäftsführung in einem Umweltprogramm feste Ziele setzen, die mit Hilfe eines „Umwelt-Management-Systems“ realisiert werden. Die Ergebnisse der Umwelt-Betriebsprüfung werden in einer Umwelterklärung veröffentlicht. Wie genau die Umweltauswirkungen der Geschäftstätigkeit einer Firma untersucht werden sollen, läßt die Verordnung offen.

Die Firma verpflichtet sich im Rahmen des Audits zum Einsatz der „bestmöglichen Technologie“ – allerdings nur, wenn diese „wirtschaftlich vertretbar“ ist. Überdies muß die Firma nachweisen, daß der betriebliche Umweltschutz kontinuierlich verbessert wird. Alle drei Jahre ist deshalb eine erneute Prüfung fällig. Nicola Liebert

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