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ABM-Krankengelder auf Kürzungsliste

Die Bundesanstalt für Arbeit berät intern über Lohnfortzahlung für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. In Berlin will die CDU-Sozialsenatorin Hübner das ABM-Krankengeld kürzen  ■ Aus Berlin Christian Füller

Wird nun auch Beschäftigten in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) die Lohnfortzahlung gekürzt? Nach Informationen der taz wird hinter den Kulissen der Bundesanstalt für Arbeit (BA) in Nürnberg heftig um die Frage gerungen, ob auch die ärmsten Arbeitnehmer im Krankheitsfall auf 20 Prozent ihres Lohnes verzichten müssen. Sollte dies umgesetzt werden, droht den rund 120.000 ABMlern im Krankheitsfall das Existenzminimum. ABM-Gehälter liegen unter den Tarifen – bei Krankheit kämen die Empfänger nur auf 60 bis 70 Prozent des Lohns für vergleichbare Tätigkeiten.

Die Situation ist unübersichtlich, weil Tarifverträge am zweiten Arbeitsmarkt kaum bestehen. Die Beschäftigten erhalten Lohn und Gehalt aus diversen Programmen, darunter ABM, Lohnkostenzuschüsse und Reintegrationsprogramme nach dem Bundessozialhilfegesetz. In Berlin, wo 16.000 Menschen über AB-Maßnahmen gefördert werden, steht das Krankengeld bereits zur Debatte. Sozialsenatorin Beate Hübner (CDU) kündigte kürzlich an, sie werde bei dem Sozialhilfeprogramm „Hilfe zur Arbeit“ die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall reduzieren. Rund 3.000 Sozialhilfeempfänger Berlins, die auf der Grundlage von ABM-Tarifen in Reintegrationsprogrammen arbeiten, wären davon betroffen.

Bei den Arbeitsministern der Bundesländer bestand vergangene Woche Einigkeit darin, eine bundeseinheitliche Regelung bei der Lohnfortzahlung zu finden. Sie solle zugunsten von ABM-Beschäftigten gehen, betonten sie am Rande der Sitzung des BA-Verwaltungsrats. Es mache keinen Sinn, „den Ärmsten am Arbeitsmarkt das Krankengeld zu kürzen“, warnte Berlins Arbeitsstaatssekretär Peter Haupt (SPD). Im Gegensatz zur Sozialsenatorin Hübner halten in Berlin Arbeits- und Jugendverwaltung am 100prozentigen Lohn auch im Krankheitsfall fest – allerdings unter Vorbehalt.

Eine Klärung der „schwach gesicherten“ Beschäftigungsverhältnisse am zweiten Arbeitsmarkt hat die Gewerkschaft ÖTV vorgeschlagen. Sie will in Berlin mit den meist gemeinnützigen und öffentlich geförderten Trägern von AB- Maßnahmen einen Manteltarifvertrag abschließen. Darin könne die Lohnfortzahlung explizit geregelt werden, schlägt der ÖTV-Sekretär Norbert Konkol vor. Wegen der Tarifautonomie würde dann das jüngst im Bundestag verabschiedete Lohnfortzahlungsgesetz nicht greifen.

Trotzdem haben die Berliner ABM-Verbände ebenso wie Vertreter von Beschäftigungsgesellschaften das ÖTV-Angebot vorerst nicht angenommen. „Die haben eine Heidenangst, Gelder auszugeben und das nicht anerkannt zu bekommen“, so Konkol. Träger von Reintegrationsprogrammen für Arbeitslose sind gemeinnützige GmbHs und Sozialbetriebe. Weigert sich die öffentliche Hand, die 100prozentige Lohnfortzahlung für ihre Schützlinge zu erstatten, stehen sie vor dem Ruin.

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