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Grams geben nicht auf

■ Eltern des getöteten RAFlers gehen vor Menschenrechtskommission

Berlin (taz) – Die Eltern des 1993 am Bahnhof von Bad Kleinen erschossenen mutmaßlichen RAF- Aktivisten Wolfgang Grams geben keine Ruhe. Nachdem ihr Versuch, vor einem deutschen Gericht Klarheit über die Todesumstände ihres Sohnes zu erhalten, im August letztinstanzlich vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen worden war, erhoben die Eheleute gestern Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland vor der europäischen Menschenrechtskommission in Straßburg.

Mit der Menschenrechtsbeschwerde werde „die Ermordung von Wolfgang Grams durch GSG-9-Beamte gerügt“, erklärten gestern die Grams-Anwälte Andreas Groß und Thomas Kieseritzky in Wiesbaden. Die Staatsanwaltschaft Schwerin war Anfang 1994, über ein halbes Jahr nach dem gescheiterten Antiterroreinsatz von Bad Kleinen, bei dem auch der GSG-9-Beamte Michael Newrzella getötet worden war, zu dem Schluß gekommen, Grams habe sich, durch mehrere Schüsse bereits schwer verletzt, beim Fall auf die Gleise selbst erschossen. Allerdings hatte keiner der anwesenden Beamten und unbeteiligten Zeugen den angeblichen Selbstmord beobachtet. Fachleute bezweifeln, daß in einer derartigen Extremsituation eine Entscheidung zum Selbstmord überhaupt möglich sei. Mindestens eine Zeugin hatte unmittelbar nach der Bahnhofsschießerei berichtet, der auf den Gleisen liegende Grams sei von einem GSG-9-Beamten durch einen Kopfschuß aus nächster Nähe getötet worden. gero

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