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VW verliert gegen Opel

■ Juristische Schlappe für VW in der López-Affäre: Kein Rufmord

Frankfurt/Main (dpa) – In der juristischen Auseinandersetzung der Autoriesen VW und Opel hat Volkswagen eine Schlappe erlitten. Opel darf in der López-Affäre weiterhin von einer „kriminellen Verschwörung“ des VW-Vorstandes sprechen, zumindest wenn diese Aussage im Zusammenhang mit einer in den USA erhobenen Opel-Klage gegen VW fällt. Dies entschied gestern das Frankfurter Landgericht.

Damit wiesen die Richter eine Unterlassungs- und Schadensersatzklage zurück, mit denen sich die Wolfsburger gegen eine vermeintliche Rufmordkampagne der Rüsselsheimer Konkurrenz zur Wehr setzen wollten. Über Schuld oder Unschuld des Managers José Ignacio López als möglicher Industriespion ist damit nichts gesagt.

Der Baske war im Frühjahr 1993 von Opel/General Motors (GM) zu VW gewechselt und soll dabei streng geheime Firmenunterlagen mitgenommen haben. Deshalb ermittelt die Staatsanwaltschaft in Darmstadt gegen ihn – ohne daß nach dreieinhalb Jahren juristischer Mühen ein Ergebnis überhaupt absehbar wäre. Parallel läuft in Detroit, dem US- Stammsitz von GM, eine millionenschwere Schadensersatzklage gegen Volkswagen. In diesem Zusammenhang hatte Opel von einer „kriminellen Verschwörung“ des VW-Managements gesprochen.

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