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„Immer schlechter gestellt“

■ MitarbeiterInnen beim Diakonischen Werk Bremen regen sich öffentlich gegen die kirchlichen Dienstherren / Stilles Einvernehmen vorgetäuscht

Mit Begriffen wie „Dienstgemeinschaft“ operieren die kirchlichen Dienststellen seit eh und je. Doch das innerkirchliche Einvernehmen ist bei den 3.000 MitarbeiterInnen der Bremer Diakonie dahin. Der Grund: Die bundesweite Diakonische Konferenz - das ist das „Regierungskabinett“ der Diakonie - hat am 16. Oktober einem neuen Arbeitsrecht den Weg geebnet.

„Es geht unseren Arbeitgebern nicht mehr um partnerschaftliche Zusammenarbeit, sondern darum, in harten Zeiten Nachteile für die Arbeitnehmer durchzuboxen“, so Christoph Fantini für den Gesamtausschuß der MitarbeiterInnenvertreter.

Der Kirchendienst gestaltete die Formel vom „Dritten Weg“ zwischen Kapitalismus und gewerkschaftlichem Sozialismus. Demnach gibt es keinen Tarifvertrag, sondern lediglich arbeitsrechtliche Empfehlungen einer paritätisch aus Arbeitnehmern und -gebern besetzten Kommission der Diakonischen Landesverbände. Diese orientierten sich bislang an den öffentlichen Tarifverträgen und wurden allgemein, so auch vom Diakonischen Werk Bremen, angewandt.

Doch plötzlich soll alles anders werden. Die Arbeitsrechtliche Kommission wird am 1.1.97, ein Jahr vor Ablauf ihrer Legislaturperiode, neu besetzt. So beschloß es die Diakonische Konferenz in Frankfurt vor wenigen Tagen. Und zwar im Hau-Ruck-Verfahren, also ohne die ArbeitnehmerInnenvertreter anzuhören. (Bezeichnenderweise sind auf der Diakonischen Konferenz weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer als solche vertreten.) Zudem ändert die Arbeitsrechtliche Kommission ihren Arbeitsmodus: Waren bislang Zwei-Drittel-Mehrheiten zur Beschlußfassung nötig, reicht jetzt die einfache Mehrheit.

„Damit kann die Kommission jetzt die Arbeitsbedingungen für 370.000 ArbeiterInnen in Deutschland verändern“, klagt Hagen Hoch vom Jakobushaus, „der Narretei ist Tür und Tor geöffnet.“ Er befürchtet Einbußen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Was wie Schwarzmalerei klingt, ist nicht ganz abwegig. Denn die diakonische Arbeit gerät unter zunehmenden Finanzdruck, teils durch private Konkurrenz im karitativen Bereich, teils durch stetige Kürzungen der Geldgeber Staat und Kirche. „Wir können im kirchlichen Bereich keine höheren Löhne zahlen, nur weil der Bundesangestelltentarif das vielleicht vorsieht, wenn die Alternative die ist, einen Kindergarten oder ein Krankenhaus zu schließen“, argumentieren die Befürworter der Sat-zungsänderung.

Umso kampfeslustiger klingen die ArbeitnehmerInnen: „Womöglich boykottieren wir die Arbeitsrechtliche Kommission“, droht Fantini, „in jedem Fall werden wir das Vorgehen der Diakonischen Konferenz rechtlich prüfen lassen.“ Inzwischen mehren sich die Ruf nach offenen Tarifverträgen für alle Kirchenarbeiter aus den Reihen der Bremer Diakonie.

Freilich schwelt es schon länger unter der Decke des kirchlichen Einverständnisses. „Wir sind seit Jahren im ständigen Kampf mit unseren Arbeitgebern“, so die MitarbeiterInnenvertreterin für den Bezirk Friedehorst, Renate Richter. Bei der Schlichtungskammer für den Diakonischen Dienst bei der BEK hängen jährlich zwischen 200 und 300 Verfahren an, schätzt sie. „Wir waren schon immer schlechter gestellt als unsere weltlichen Arbeitskollegen.“

ahm

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