Müllgebühren vorm Verwaltungsgericht

■ Gericht: Klagender Bürger soll Widerrechtlichkeit beweisen

Henning Streu stand der Schweiß auf der Stirn: Im Bremer Verwaltungsgericht ging gestern die zweite Anhörung wegen einer Normenkontrollklage Streus gegen die Müllgebührenerhöhung im Jahr 1995 über die Bühne. Doch vor Gericht konnte der Bremer Bürger wegen des unübersichtlichen Kosten-Wirrwarrs kaum Punkte machen. Das Gericht nämlich verwies ihn auf seine Beweispflicht. Die Vorwürfe müßten durch ein Gutachten belegt werden – und das kann richtig teuer werden.

Satte 40.000 Mark nämlich würde eine Überprüfung des 1.600 Seiten dicken Anlagevermögens der beschuldigten Bremer Entsorgungsbetriebe (BEB) kosten. Streu hatte sich daran erzürnt, daß die BEB Kosten für ihr Unternehmen nicht richtig ermittelt habe, „und das muß ich dann zahlen.“ Für seinen 4-Personen-Haushalt hatte er um 161 Prozent teurere Gebühren pro Abfuhr berechnet.

Auch für die kostenlose Biotonne und Gartenmüllentsorgung wolle er mit seiner Restmüllgebühr nicht bezahlen, „weil ich kein Gärtner bin.“ Doch Insa Nanninga, BEB-Rechtsreferentin, wies das gestern zurück: Die Müllberechnung sei zulässig, „schließlich gibt es den idealtypischen Müllbürger nicht.“ Das schriftliche Urteil des Verwaltungsgerichtes soll in drei Monaten erfolgen. kat