Richter lassen Krümmel wieder ans Netz

■ Gehäufte Leukämiefälle haben angeblich nichts mit dem Atomkraftwerk zu tun

Schleswig (taz) – Das Atomkraftwerk Krümmel geht wieder ans Netz. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig bescheinigte gestern dem Kieler Energieministerium, „alle von Amts wegen gebotenen Ermittlungen“ im Zusammenhang mit der Häufung der Leukämiefälle im Umfeld des Reaktors vorgenommen zu haben. Vor zwei Wochen hatte das OVG die Wiederinbetriebnahme gestoppt, weil es Zeit für Aufklärung brauchte.

Seit 1989 sind in der Umgebung des Atomkraftwerkes zehn Kinder und ein Jugendlicher an Blutkrebs erkrankt. Die niedersächsische BUND-Vorsitzende Renate Backhaus, die etwa 20 Kilometer entfernt von dem Kernkraftwerk wohnt, hatte nach ihrem Teilerfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berlin in einem Eilantrag gefordert, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Genehmigung zum Einsatz von neuartigen Brennelementen wiederherzustellen. Diesen Antrag wies der vierte Senat des OVG nun zurück. Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Urteil des OVG von 1994 aufgehoben und den Schleswiger Richtern aufgegeben, zu prüfen, ob das Energieministerium im Zusammenhang mit der Häufung der Leukämiefälle dem Gebot der Schadensvorsorge Genüge getan hat. Nicht zu beanstanden sei die Einschätzung des rot-grünen Ministeriums, daß vom Betrieb des Reaktors keine Leukämiegefahr ausgehe, so die Auffassung des vierten Senats. Deshalb sei es angesichts der erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung „unbillig“, dem Betreiber zuzumuten, bis zur Entscheidung in der Hauptsache den Reaktor nicht wieder anzufahren. Auch die Einschätzung des Ministeriums, ein Störfall scheide als mögliche Ursache der Leukämiefälle aus, bestätigte der vierte Senat. Mit „erheblicher Wahrscheinlichkeit“ prognostizieren die Juristen, daß auch im Hauptsacheverfahren die Genehmigung als rechtmäßig beurteilt wird. Kersten Kampe

Kommentar Seite 10