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Minderjährige Asylbewerber sollen nichts kosten

■ Keine Entscheidung über die geplante Stellenaufstockung beim Jugendamt

Der Ausschuß für Ausländerfragen beim Rat der Bürgermeister konnte gestern wegen zu geringer Teilnahme keinen Beschluß über die Stellenaufstockung für „Amtsvormünder minderjähriger unbegleiteter Ausylbewerber“ fassen. Seit Mai 1995 werden neue Vormundschaften für Flüchtlingskinder bis zur Klärung des aufenthaltsrechtlichen Status beim Jugendamt Treptow geführt. Vorher wurden – wie dies das BGB vorsieht – Einzelpersonen und Organisationen wie das DRK oder die AWO mit der Aufgabe betraut.

Wegen der steigenden Arbeitsbelastung hatte das Treptower Jugendamt fünf neue Stellen beantragt. Diese stellte die Senatsjugendverwaltung in Aussicht, „sofern die Besetzung kostenneutral“, also aus dem Personalüberhang erfolge, denn „die überregionale Vormundschaft beim Jugendamt Treptow“ habe sich bewährt. Allerdings sei für die Genehmigung der fünf neuen Stellen der Rat der Bürgermeister zustimmungspflichtig. Heute berät der Jugendausschuß des Rates das Thema. Treptows Jugendstadtrat Joachim Stahr (CDU): „Wenn wir eine Gesamtberliner Aufgabe übernehmen, müssen Mittel aus anderen Bezirken zu uns umgelenkt werden.“

Der Flüchtlingsrat hatte alle Berliner Bürgermeister gebeten, der Stellenaufstockung nicht zuzustimmen und die Vormundschaften wieder so zu führen, wie es das BGB vorsieht, nämlich durch auf diese Aufgabe spezialisierte Einzelpersonen und Vereine. Dies war nach Überzeugung des Flüchtlingsrates „ohne Not“ aufgegeben worden. Zur Begründung werde ein Konflikt der Vereine zwischen Kinder- und Jugendhilfegesetz und Ausländergesetz konstruiert.

Die Amtsvormünder sind nach Überzeugung des Flüchtlingsrates nicht nur völlig überlastet, sie sind für diese Aufgabe auch nicht qualifiziert. Stahr meint hingegen, seine Mitarbeiter hätten keine schlechteren Voraussetzungen als die der Vereine, Probleme träten nur wegen der Personalknappheit auf. Doch nach Kenntnis des Flüchtlingsrates verfügten die Amtsvormünder nicht – wie die Vereine – über Kenntnisse aus den herkunftsländern der Flüchtlinge, um Klagen vor dem Verwaltungsgericht gegen abgelehnte Asylbescheide führen zu können. Dies führe zu einem „völlig überhasteten und häufig überflüssigen Stellen von Asylanträgen“, ohne daß zuvor geprüft werde, ob man den Aufenthalt nicht auch anders legalisieren könne, etwa über eine Duldung oder einen Familiennachzugsantrag. Darüber hinaus nehmen nach Kenntnis des Flüchtlingsrates die Amtsvormünder keine weiteren Aufgaben wahr als eben die aufenthaltslegalisierenden. „So werden Generalvollmachten für eventuelle medizinische Eingriffe eines Arztes ausgestellt.“ Einziges greifbares Ergebnis: Auf Vorschlag des Hellersdorfer Bürgermeisters Klett (PDS) haben sich die Bündnisgrünen bereit erklärt, zwischen den freien Trägern und der Senatsjugendverwaltung zu vermitteln. Marina Mai

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