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Meinungsfreiheit für die Presse

Helmut Markwort ging leer aus. Vor dem Berliner Landgericht wurde gestern Markworts Schmerzensgeldklage gegen die „Titanic“ verhandelt, die am Morgen sogar noch von 60.000 auf 100.000 Mark erhöht worden war: Die Satirezeitschrift hatte eine Markwort-Karikatur aus dem Berliner Stadtmagazin „zitty“ nachgedruckt – zum Zweck der „Justizschelte“, wie „Titanic“- Verteidiger Paul Hertin betonte. Vor demselben Gericht, vor dem die gestrige Verhandlung stattfand, hatte sich „zitty“ nämlich im Vergleichsweg zu einer Zahlung von 15.000 Mark an Markwort verpflichtet und damit den Gang in die nächsten Instanzen vermieden. Markwort hatte 50.000 Mark gefordert. Diese Vorgänge zu kritisieren und dabei auch die inkriminierte Zeichnung zu zeigen, so Paul Hertin, müsse im Rahmen der Pressefreiheit gestattet sein: „Das muß man sagen dürfen.“ Die Anwälte des Faktenmachers, Klaus Rehbock und Rainer Markfort, hielten dagegen, „Titanic“ führe eine „systematische Kampagne“ gegen „den zur Zeit erfolgreichsten Chefredakteur“. Richter Mauck, der zum Prozeßauftakt seine Verwunderung über den „zitty“-Rückzug geäußert hatte („ähnlich abseitige Urteile haben wir auch schon in anderen Fällen verkündet“), entschied gegen Markwort: Der Abdruck des Cartoons ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Carola Rönneburg

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