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Sozialhilfe in der Sonderklasse

■ Stadt muß ivorischem Schüler Lebensunterhalt finanzieren

Von Glück müssen asylsuchende Flüchtlinge sprechen, wenn sie in Hamburg eine schlechte Schulbildung bekommen. Denn die wird ihnen immerhin bezahlt – während sie auf regulären weiterbildenden Schulen weder Bafög noch Sozialhilfe bekommen. Der Ivorier Alyno S. (taz berichtete) schrieb sich dennoch an einer Höheren Handelsschule ein, und er hatte zweifelhaftes Glück. Das Hamburgische Verwaltungsgericht entschied nun in einem Eilverfahren, daß das Bezirksamt Hamburg-Nord ihm weiterhin Sozialhilfe zu zahlen hat.

Den Grundkonflikt, daß keine Sozialhilfe mehr bekommt, wer eine Bafög-anerkannte Schule besucht, streifte das Gericht in seiner Urteilsbegründung allerdings nicht. Vielmehr bediente es sich eines Tricks: Es stufte die Klasse von Alyno S., obwohl sie an der staatlichen Handelsschule angesiedelt ist, schlicht als Nicht-Bafög-anerkannt ein.

Vielmehr handele es sich um einen einjährigen Ausbildungsgang zum Erlernen der englischen Sprache für jugendliche Ausländer, Aus- und Übersiedler – und somit um eine Sonderklasse. Diese werde zwar an der Höheren Handelsschule unterrichtet, gleichwohl sei sie, so das Gericht, der Berufsfachschule nicht zuzuordnen. Das gibt Alyno S. den Weg zum Sozialamt frei.

„Ich bin froh, daß Alyno S. überhaupt Geld bekommt“, kommentiert dessen Anwalt Rainer Willhoeft, der aber auch nur aus diesem einen Grund nicht enttäuscht ist. Denn eigentlich hatte er auf eine grundsätzliche Entscheidung gehofft, die eingehend zu dem Problem Stellung bezieht, daß kein Geld mehr bekommt, wer zur Schule geht.

Das immerhin kann Alyno S. jetzt weiterhin tun. Vorerst zumindest. Denn die Eilentscheidung gilt nur solange, bis das Bezirksamt Nord erneut über den Fall entschieden hat. Dann könnte es eine erneute Runde vor Gericht geben.

Elke Spanner

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