: Herr Drücker und Herr Kaiser
■ Versicherungsvermittlung: Wie finde ich den richtigen Berater?
Die Versicherungswirtschaft betreibt zur Zeit eine Offensive zur Imageverbesserung. Vertreter, die eine von den Branche organisierte Ausbildung absolviert haben, bekommen eine grüne Ausweiskarte. Damit soll die Spreu vom Weizen getrennt werden, Herr „Drücker“ von Herrn „Kaiser“. Doch einmal abgesehen davon, daß die Ausbildung eher ein Verkaufstraining als eine Schulung ist: Selbst ein gut geschulter Vertreter ist der Gefangene des Provisionssystems der Versicherer. Solange die für die Versicherer lukrativen, für den Verbraucher aber weniger wichtigen oder wirtschaftlich nachteiligen Abschlüsse von den Versicherungsunternehmen mit hohen Provisionen belohnt werden, wird sich an der Beratungs„qualität“ der Vertreter und am dementsprechend schlechten Versicherungsschutz der Bundesbürger nichts ändern. Fazit: Vertreter grundsätzlich meiden. Doch wie findet man sich im Versicherungsdschungel zurecht?
Der Bund der Versicherten beispielsweise führt eine computergestützte Versicherungsberatung für 25 Mark durch. Der Beratungsbrief schildert genau, wer welche Versicherung braucht, wo man sie preiswert bekommt und mit welchen Haken und Ösen man rechnen muß. Mitglieder des Vereins können überdies preiswerte Versicherungen zu vorgeprüften Bedingungen im Rahmen einer Gruppenversicherung abschließen.
Einen Beratungsbrief gibt es ab November auch bei den Verbraucherzentralen (40 Mark). Dort findet man zudem zahlreiche Broschüren und Informationsordner sowie alle Versicherungsvergleiche aus „test“ und „FinanzTest“. Außerdem gibt es Beratung in Rechts- und Reklamationsfällen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg berechnet für 40 Mark die Renditen von Renten- und Lebensversicherungen und gibt Hinweise zum „richtigen“ Sparen fürs Alter.
Wer ein ausführliches Gespräch insbesondere zu komplexeren Themen wie Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen wünscht, ist bei Versicherungsberatern richtig. Ihre gerichtliche Erlaubnis zur Beratung ist an das Verbot der individuellen Vermittlung geknüpft: für ratsuchende Verbraucher ein sicherer Anhaltspunkt dafür, daß Interessenkonflikte durch die Doppelrolle „Berater“ und „Verkäufer“ ausgeschlossen sind. Versicherungsberater berechnen für ihre Arbeit Gebühren wie Anwälte nach einer Gebührenordnung (BRAGO). Deren Grundlage ist in der Regel eine Jahresprämie der Versicherung, zu der beraten wird.
Wer zögert, ein Honorar für Versicherungsberatung zu zahlen, weil es vermeintlich das gleiche bei einem Vertreter umsonst gibt, irrt. Denn Vertreter bezahlt man natürlich auch – nur sind eben diese Kosten in der (meist überhöhten) Prämie versteckt.
In manchen Städten gibt es Zusammenschlüsse von Maklern in den so von ihnen genannten FAIRsicherungsläden. Ein dem Kundeninteresse widersprechendes Provisionsinteresse ist aber nicht gänzlich auszuschließen. Hier werden allerdings – nach eigener Aussage – „die Kunden nicht gelinkt“. Arbeitsschwerpunkt ist die Versicherung alternativer Betriebe, aber auch die Versicherung von Privatpersonen. Edda Castelló
Die Autorin ist Leiterin der Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg.
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