: Beamte nur auf Zeit
■ Länder wollen bei Pensionen sparen. Kompromiß beim Dienstrecht steht
Bonn (dpa) – Die Bundesländer wollen bei den Beamtenpensionen und -bezügen bereits im nächsten Jahr drastisch sparen. Wer künftig vor dem 60. Lebensjahr dienstunfähig wird, muß mit deutlich weniger Geld rechnen. Der monatliche Pensionsortszuschlag in Höhe von 17,30 Mark – im Volksmund „Rentnerurlaubsgeld“ – soll gänzlich entfallen. Verheiratete Beamte, deren Partner mehr als 24.000 Mark verdienen, sollen Abschläge hinnehmen – im Schnitt 180 Mark pro Monat.
Darüber besteht zwischen Bund und Ländern nach dpa-Informationen bereits weitgehend Einvernehmen. Offen ist noch die Streichung des Weihnachtsgeldes für Pensionäre. Die gesetzlichen Änderungen sollen bereits zusammen mit dem Diensrechts-Reformgesetz von Innenminister Manfred Kanther (CDU) eingeleitet werden. Eine Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag soll dazu Anfang der Woche ein Kompromißpapier vorlegen.
Im Gegenzug sind die Länder bereit, das von ihnen seit Monaten im Bundesrat blockierte Gesetz von Kanther zur Dienstrechtsreform passieren zu lassen. Dem Vernehmen nach will die Koalition den Ländern auch bei zwei anderen wichtigen Forderungen entgegenkommen: So sollen Beamte künftig schon mit ihrer Einstellung auf Teilzeitstellen beschäftigt werden können – vor allem in den Schulen. Weiterhin soll eine Öffnungsklausel es den Ländern ermöglichen, Führungspositionen nur auf Zeit zu vergeben.
Die vorgesehene Halbierung der „Zurechnungszeit“ bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit trifft vor allem Polizisten, Feuerwehrleute und Lehrer. Das Vorstandsmitglied des DGB Regina Görner sagte dazu gestern: „Die Kranken werden bestraft, die krankmachenden Faktoren im öffentlichen Dienst weiterhin nicht bekämpft.“ Entschieden wandte sich Görner gegen den erneuten Versuch, „Zwangsteilzeit“ bei den Beamten einzuführen.
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