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Hilfe verboten

■ Kieler Innenminister diszipliniert Lübecks Bürgermeister Bouteiller

Wer abgelehnten Asylbewerbern hilft, muß mit einem Disziplinarverfahren rechnen. Diese Erfahrung muß Lübecks Bürgermeister Michael Bouteiller (SPD) machen. Gegen ihn verhängte Schleswig-Holsteins Innenminister Ekkehard Wienholtz (SPD) nun eine Disziplinarmaßnahme wegen der „rechtswidrigen Erteilung“ von Dokumenten an Asylbewerber. Dies teilte das Innenministerium in Kiel gestern mit. Zur Art der Maßnahme wollte sich das Ministerium jedoch nicht äußern.

Bouteiller hatte es zwei Betroffenen der Lübecker Brandkatastrophe in der Hafenstraße vom Januar diesen Jahres ermöglicht, zu den Beisetzungen in ihre Heimatländer Zaire und Libanon zu reisen. Beide durften anschließend in die Bundesrepublik zurückkommen, obwohl sie als „abgelehnte Asylbewerber“ nicht hätten wieder einreisen dürfen. Wienholtz kreidete dem Lübecker Bürgermeister an, er habe damit eine fachaufsichtliche Weisung des Inneministeriums nicht befolgt. Im Gegensatz zur „rechtswidrigen“ Handlung Bouteillers hätte das Innenministerium zusammen mit dem Bundesinneministerium und dem Auswärtigen Amt einen „rechtlich einwandfreien Weg“ für die Betroffenen gefunden gehabt.

Das Ermittlungsverfahren gegen Boutteiller lief seit Februar diesen Jahres. Zwischenzeitlich war es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Lübecks Bürgermeister und Wienholtz über die Asylpolitik des Landes gekommen. Unter anderem hatte Bouteiller dem Minister vorgeworfen, er habe keine wirklichen Aktivitäten für die Überlebenden des Brandes in der Lübecker Asylbewerberunterkunft gezeigt. dpa

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