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Du sollst nicht foltern

■ Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Türkei

Freiburg (taz) – Zum ersten Mal ist die Türkei gestern vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wegen Folter in einem Polizeirevier verurteilt worden. Ein später ermordeter Kurde hatte die türkische Regierung verklagt. Seine Angehörigen erhalten Schadensersatz.

Der damals 26jährige Kurde Zeki Aksoy war vor vier Jahren von der türkischen Polizei als vermeintliches Mitglied der kurdischen PKK festgenommen worden. Vierzehn Tage behielten ihn die Polizisten auf der Wache in Kiziltepe. Dort hängte man ihn an den rücklings verschnürten Armen auf und malträtierte mit Elektroschocks seine Genitalie. Als Aksoy entlassen werden sollte, konnte er vor dem zuständigen Staatsanwalt die notwendige Unterschrift nicht mehr leisten, denn seine Arme und Hände waren gelähmt. Den Staatsanwalt rührte das nicht, aber Aksoy erhob Menschenrechtsbeschwerde in Straßburg.

Er nutzte damit eine Möglichkeit, die für türkische Staatsbürger noch nicht sehr lange besteht. Erst 1990 unterwarf sich die Türkei der Rechtssprechung des zu den Institutionen des Europarates gehörenden Straßburger Gerichtes. Im Fall Aksoy bestritt die türkische Regierung die Folter rundweg und sagte, der Kurde hätte vor dem Gang nach Straßburg zuerst den türkischen Rechtsweg ausschöpfen müssen. Dies hielt der Gerichtshof allerdings nicht für erforderlich. Schließlich habe der Staatsanwalt in Kiziltepe den Zustand von Aksoy ignoriert. Das Gericht verurteilte die türkische Regierung nun zu Schadensersatz von umgerechnet rund 85.000 Mark.

Das Geld kommt Aksoy allerdings nicht mehr zugute, da er 1994 von Unbekannten ermordet wurde. Zwei Tage vor dem Attentat erhielt Aksoy noch die Warnung, er werde sterben, wenn er seine Menschenrechtsbeschwerde nicht zurückziehe. Christian Rath

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