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Flucht mit Stempel und Siegel

Für Hamburgs Ausländerbehörde ist eine Ehe nur eine Ehe, wenn deutsche Botschaften dazu ihr Ja-Wort gegeben haben  ■ Von Elke Spanner

Eheglück und Kindersegen – wer sich in Kleinfamilien formiert, erhält in Deutschland zum Trauring den Segen des Grundgesetzes dazu. Doch das kennt Menschenrechte erster und zweiter Klasse, und bei Asylsuchenden nimmt es etwa die Hamburger Ausländerbehörde mit dem Schutz der Familie schon nicht mehr ganz so genau. Die Erfahrung mußte jüngst das Ehepaar Luba und Musombua L. aus Zaire machen.

Die beiden möchten zusammenleben. Doch seit sie die deutschen Staatsgrenzen überschritten haben, wird ihnen genau das verwehrt: Luba L. lebt in Hamburg, Musombua L. wurde vom Bundesamt für ausländische Flüchtlinge nach Thüringen geschickt. Daraufhin stellte sie einen „Umverteilungsantrag“, um zu ihrem Mann an die Elbe ziehen zu dürfen. Der jedoch hat keine Aussicht auf Erfolg: Dafür nämlich, so teilte ihr die Ausländerbehörde mit, müsse sie eine Heiratsurkunde vorlegen, die durch den Stempel der deutschen Botschaft im Herkunftsland Zaire auch als eine solche geadelt ist, die deutschen Ansprüchen genügt.

Bis vor kurzem genügte es der Hamburger Ausländerbehörde, wenn Ehepaare überhaupt eine Heiratsurkunde vorlegen konnten. Schon das war für zahlreiche Flüchtlinge eine unüberwindbare Hürde bei ihrem Versuch zusammenzuleben. Denn in vielen Ländern läuft eine Hochzeit nach anderen Ritualen ab als in Deutschland. Entsprechend gibt es keine Formulare darüber oder nur solche, die den hochbürokratischen Vorgaben hier nicht gerecht werden.

„Die Ausländerbehörde weigert sich hartnäckig, das zur Kenntnis zu nehmen“, empört sich Jürgen Ebert von der Beratungsstelle Fluchtpunkt. „Sie geht vom Bild eines Flüchtlings aus, der mit gut geordnetem Aktenkoffer die Grenze überschreitet.“

Nun muß der Aktenkoffer nicht nur mit mannigfachen Originaldokumenten, sondern zusätzlich mit dem Vermerk der deutschen Botschaft versehen sein, daß diese die Papiere überhaupt anerkennt. „In der Vergangenheit wurden oft gefälschte Dokumente vorgelegt“, erklärt Norbert Smekal, Sprecher der Ausländerbehörde. Sich den erforderlichen Stempel zu besorgen, hält er für unproblematisch: „Man muß sich ja nicht an die örtlichen Behörden im Herkunftsland wenden, sondern an die deutsche Botschaft dort. Das ist vollkommen ungefährlich.“

Doch genau davor hat Luba L. Angst. Er fürchtet, daß die Botschaft in Kontakt mit den Behörden Zaires treten und dort einerseits Informationen über ihn einholen, andererseits aber auch Auskünfte weitergeben könnte. Zudem erfordert die Beglaubigung einen immensen bürokratischen und zeitlichen Aufwand, wie auch Smekal einräumt: „Die Heiratsurkunde zur Legalisierung nach Kinshasa und zurück zu schicken, kann Monate dauern.“ Solange bleiben die EhepartnerInnen getrennt – unter Umständen, bis sich eine Umverteilung erübrigt hat, weil über den Asylantrag entschieden wurde.

In dem Fall spitzt sich die Situation weiter zu. Leben nämlich beide EhepartnerInnen in einem Bundesland und werden ihre Asylanträge abgelehnt, werden sie in der Regel zumindest gemeinsam abgeschoben. Anders, wenn sie in unterschiedlichen Bundesländern leben: Dann können sie auch getrennt ins Herkunftsland zurückgeflogen werden. Die Trennung setzt sich dort fort.

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