: Christoph Seidler bleibt frei
■ Bundesgerichtshof entscheidet: Haftbefehl gegen den der RAF-Mitgliedschaft Beschuldigten bleibt ausgesetzt
Karlsruhe (AFP) – Der von der Bundesanwaltschaft als RAF-Mitglied verdächtigte Christoph Seidler bleibt auf freiem Fuß. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, daß der Haftbefehl gegen den 38jährigen ausgesetzt bleibt, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Es wies damit einen Antrag von Generalbundesanwalt Kay Nehm zurück. Seidler, der wegen des Mordanschlags der Rote Armee Fraktion auf den Deutsche- Bank-Chef Alfred Herrhausen 1989 gesucht worden war, hatte sich im November 1996 freiwillig gestellt. Der Ermittlungsrichter des BGH hatte daraufhin den 1992 erlassenen Haftbefehl aufgehoben, weil kein dringender Tatverdacht bestehe. Auch der 3. Strafsenat des BGH befand am Donnerstag, ein dringender Tatverdacht gegen Seidler sei nicht gegeben, weil erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des einzigen Zeugen bestünden. Seidler, der sich nach eigener Aussage zur Zeit des Herrhausen-Mords wie auch in den Jahren danach in Libanon aufgehalten hatte, wird von dem ehemaligen V-Mann des hessischen Verfassungsschutzes, Siegfried Nonne, belastet. Die Verteidigung Seidlers hat inzwischen von der Bundesanwaltschaft gefordert, nach der Entscheidung des BGH auf eine Anklage Seidlers zu verzichten.
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