: Das Wichtigste in Kürze – für Reiche und Arme
■ Der „Zukunftstarif 99“ der Steuerkommission der Bundesregierung kommt. Er umfaßt 82 Punkte zu Steuersätzen und -vergünstigungen
Die Steuerkommission der Regierung faßte für den „Zukunftstarif 99“ die folgenden „Petersberger Steuerbeschlüsse“. Die Liste der Kommission umfaßt insgesamt 82 Punkte mit Veränderungen. Die wichtigsten sind:
NEUE STEUERTARIFE:
– Der Eingangssteuersatz wird von 25,9 auf 15 Prozent gesenkt. Er gilt für Einkommen von 13.014 bis 18.035 Mark Jahreseinkommen. Danach beginnt die Progression mit einem Steuersatz von 22,5 Prozent, der gleichmäßig bis auf den neuen Höchstsatz von 39 Prozent steigt. Der Spitzensteuersatz wird damit von 53 Prozent auf 39 Prozent gesenkt und bei einem jährlichen Einkommen von 90.000 (bisher 120.000 Mark) erreicht. Für Verheiratete gelten jeweils die doppelten Jahreseinkommen.
– Die pauschale Lohnsteuer für kurzfristig Beschäftigte wird von 25 auf 20 Prozent gesenkt.
– Der Höchstsatz für gewerbliche Einkünfte wird auf 35 Prozent gesenkt. Schon 1998 wird er in einer ersten Stufe von 47 auf 40 Prozent verringert.
– Die Körperschaftsteuer für einbehaltene Gewinne wird von 45 auf 35 Prozent und für ausgeschüttete Gewinne von 30 auf 25 Prozent herabgesetzt. Die Kapitalertragsteuer für Dividenden sinkt von 25 auf 15 Prozent.
– Der Zinsabschlag für Kapitalerträge oberhalb der Sparerfreibeträge sinkt von 30 auf 25 Prozent, bei Tafelgeschäften von 35 auf 30 Prozent. Die Freibeträge von bisher 6.000/12.000 Mark (Ledige/ Verheiratete) werden allerdings halbiert.
– Der Solidaritätszuschlag wird zum 1. Januar 1998 von 7,5 auf 5,5 Prozent gesenkt.
ABBAU VON STEUERVERGÜNSTIGUNGEN:
– Der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten wird von 2.000 auf 1.300 Mark jährlich gesenkt.
– Die 0,70 Mark Kilometerpauschale für Autofahrten zum Arbeitsplatz wird durch eine Entfernungspauschale von 0,40 Mark pro Kilometer ersetzt. Wer es kürzer als 15 Kilometer zum Arbeitsplatz hat, kann keine Entfernungspauschale geltend machen. Die Entfernungspauschale gilt aber unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel, also auch bei Bahnpendlern.
– Der Versorgungsfreibetrag wird auf 3.000 Mark halbiert.
– Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeiter-, Schlechtwetter- und Krankengeld werden zur Hälfte besteuert.
– Die Spekulationsfrist für Gewinne beim Aktienverkauf wird auf ein Jahr verdoppelt. Bei Grundstücken wird die Spekulationsfrist für Verkaufsgewinne von zwei auf zehn Jahre verlängert.
– Lebensversicherungen werden höher besteuert. Versicherte haben ein Wahlrecht, entweder während der Laufzeit die Zinsen mit zehn Prozent zu besteuern oder den Ertragsanteil nach Auszahlung. Nach einer Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2002 gilt dies auch für bestehende Verträge.
– Renten mit steuerfreiem Arbeitgeberanteil werden zu einem Anteil von 50 Prozent besteuert. Renten ohne steuerfreien Arbeitgeberanteil und Renten aus Lebensversicherungen werden zu 30 Prozent steuerpflichtig.
– Die Steuerfreiheit von Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen wird abgeschafft.
– Der Freibetrag für Abfindungen bis zu 36.000 Mark wird aufgehoben.
– Die Steuerfreiheit für Zuwendungen an Arbeitnehmer für bestimmter Anlässe wie Geschäftsjubiläen wird aufgehoben. Dasselbe gilt für die Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.
– Schulgeld kann nicht mehr als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
– Der Freibetrag von 60.000 Mark für die Gewinne aus Verkauf oder Aufgabe von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen wird gestrichen. Dasselbe gilt für den Freibetrag von 20.000 Mark für Gewinne aus dem Verkauf von wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.
– Für Unternehmen wird die Bildung steuerfreier stiller Rücklagen und Rückstellungen erschwert.
– Die degressive Abschreibung bei beweglichen Wirtschaftsgütern wird um fünf Prozent auf 25 Prozent gekappt.
– Die degressive Abschreibung für Wohngebäude wird abgeschafft. Für Wohngebäude gilt künftig nur noch eine lineare Abschreibung von jährlich zwei Prozent. Damit können Wohngebäude künftig erst innerhalb von 50 Jahren abgeschrieben werden. Bisher galt eine degressive Abschreibung, bei der in den ersten Jahren besonders hohe Sätze galten.
– Für Gebäude des betrieblichen Vermögens wird der Abschreibungssatz von jährlich vier auf drei Prozent gesenkt.
– Der Land- und Forstwirtschaft werden Steuervorteile gestrichen. Damit sollen insgesamt 600 Millionen Mark erwirtschaftet werden. Unter anderem entfällt der Freibetrag für Land- und Forstwirte von 2.000/4.000 Mark. dpa/AP/AFP
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