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Handauflegen

■ Reform der Polizeiausbildung: Senat ignoriert PUA-Beschlüsse, sagt GAL

Alles sollte anders und vor allem besser werden. Eine grundlegende Reform der Polizeiausbildung sollte dafür sorgen, daß künftige HüterInnen von Recht und Ordnung auch soziale Kompetenz erlernen. So wollte und beschloß es der Parlamentarische Untersuchungsausschuß (PUA) Polizei im November 1996 nach zweijährigem Studium des polizeilichen Innenlebens.

Doch die Polizeischule wollte und beschloß etwas anderes: Statt eine freie Professorenstelle mit einem Sozialwissenschaftler zu besetzen, wurde sie nun für einen Verwaltungsrechtler ausgeschrieben. Und das, „obwohl es zur Zeit nur eine Professur für Psychologie gibt, der sechs rechtswissenschaftliche Stellen gegenüberstehen“, empören sich die Rathaus-Grünen. „Nach Kenntnis der GAL hat sich der Berufungsausschuß bereits unter dem Vorsitz des Fachbereichssprechers konstituiert.“

Damit würden die PUA-Empfehlungen – und letztlich das Votum der Bürgerschaft – unterlaufen. Die GAL will heute mit einem Antrag in der Bürgerschaft das Berufungsverfahren stoppen und fordert die Ausschreibung einer C2-Professur für einen Sozialwissenschaftler. Oder „soll den Polizeibeamten soziale Kompetenz künftig per Handauflegung vermittelt werden?“ spottet der innenpolitische Sprecher der GAL, Manfred Mahr.

Die Innenbehörde hat allerdings ihr Okay zu der Stellenbesetzung bereits gegeben. Das bestätigte gestern Wolfgang Brand, persönlicher Referent von Senator Hartmuth Wrocklage. „Wir sehen keinen Anlaß, das Verfahren zu stoppen.“ Die Professur sei schon 1995 zugewiesen worden, sie war allerdings längere Zeit gesperrt.

Nun habe die Polizeifachhochschule entschieden, daß die „größten Engpässe“ beim Verwaltungsrecht zu beklagen seien. Zwar sei die Innenbehörde weiterhin „bestrebt, den sozialwissenschaftlichen Bereich“ zu erhöhen. Doch Tatsache sei auch, daß die Rechtsfächer noch immer einen wesentlichen Bestandteil der Ausbildung darstellen. Silke Mertins

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