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Mietspiegel-Ost erstellt

■ Das ab Juli geltende Regelwerk soll vor Mietexplosionen schützen

Mit dem Auslaufen der 15prozentigen Kappungsgrenze bei Neuvermietungen wird für den Ostteil der Stadt jetzt ein Mietspiegel erstellt. Das erste Regelwerk dieser Art in den neuen Bundesländern gilt ab Juli 1997 und schützt vor einer Mietenexplosion, wie der Hauptgeschäftsführer des Mietervereins, Hartmann Vetter, gestern sagte. Zur Erhebung exakter Daten für den Mietspiegel startet der Mieterverein am kommenden Samstag eine Fragebogenaktion.

Zunächst profitieren nur neue Mietverhältnisse, deren Zahl Vetter im Ostteil Berlins auf rund 50.000 pro Jahr schätzte. Aus dem Mietspiegel geht die ortsübliche Vergleichsmiete hervor, die bei einer Neuvermietung um maximal 20 Prozent überschritten werden darf. Höhere Forderungen könne ein Mieter ablehnen, sagte Vetter. Im Fall eines Rechtsstreits akzeptierten auch die meisten Gerichte den Mietspiegel als verbindlich. Ab Januar 1998 gilt der Mietspiegel, der alle zwei Jahre aktualisiert wird, dann auch für die sogenannten Bestandsmieten.

Nach Angaben Vetters erfaßt der Mietspiegel im Ostteil insgesamt rund 500.000 Mietverhältnisse. Die Fragebogenaktion richtet sich dabei an alle Hauptmieter in den östlichen Bezirken und West-Staaken, Mieter in Mehrfamilienhäusern und von Wohnungen, die vor dem 3. Oktober 1990 bezugsfertig waren oder deren Baubeginn vor diesem Zeitpunkt lag. Nicht dazu gehören Mieter von Sozialwohnungen oder Wohnungen im zweiten Förderweg, Heimbewohner sowie Mieter von Werkswohnungen, Wohnungen von Verwandten oder möblierten Wohnungen. Gefragt wird unter anderem nach dem Baujahr des Hauses, dem Einzugsdatum, der Größe und Ausstattung der Wohnung, der Höhe der Nettokaltmiete und der monatlichen Betriebskosten.

Zum Auftakt der Aktion ist der Mieterverein am Samstag von 10 bis 12 Uhr mit mehreren Infoständen im Ostteil präsent. Die Fragebögen, die auch in den Beratungsstellen erhältlich sind, sollten bis 26. Februar an den Mieterverein zurückgeschickt werden. Sie werden nach Sichtung zur wissenschaftlichen Auswertung an ein Institut weitergeleitet und fließen zusammen mit den Daten der Wohnungsbaugesellschaften in den Mietspiegel ein. ADN

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