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Gurke des Tages

Gegen den Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten Heinrich Lummer (64) ist ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit am Steuer eingeleitet worden. Justizsprecher Rüdiger Reiff erklärte am Freitag, daß bei Lummer am 26. Dezember 1997 bei einer Kontrolle 1,96 Promille Alkohol festgestellt worden sei. Bisher habe der frühere Berliner Innensenator den Führerschein aufgrund seiner Immunität als Bundestagsabgeordneter nicht abgeben müssen, sagte Reiff, der einen Bericht der Bild-Zeitung bestätigte. Nachdem die Bundestagspräsidentin aber von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt worden sei, werde die Justiz „die erforderlichen Maßnahmen“ einleiten. Im Falle einer Verurteilung müßte der Trunkenbold eine gute Weile (ein bis eineinhalb Jahre) auf seine Fahrerlaubnis verzichten. Lummer, dem nun eine Geldstrafe in Höhe von ein (ca. 11.000 Mark) bis zwei (ca. 22.000 Mark) Monatsgehältern droht, erklärte Bild zufolge: „So etwas wird nicht wieder vorkommen. Es tut mir sehr leid.“ Was Lummer natürlich auch tun könnte, entnehmen Sie bitte der folgenden Meldung:

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