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Horno-Gesetz am 19. Februar im Potsdamer Landtag

Nachdem die brandenburgische Landesregierung kürzlich dem „Braunkohle-Grundlagengesetz“ zur Auflösung und Abbaggerung der Gemeinde Horno zugestimmt hat, wird das Gesetz voraussichtlich am 19. Februar in den Landtag eingebracht. SPD- Fraktionschef Wolfgang Birthler geht davon aus, daß die regierenden Sozialdemokraten mit großer Mehrheit zustimmen werden. CDU-Fraktionschef Peter Wagner betont gleichfalls den Vorrang der Kohle-Arbeitsplätze. Die in der Horno-Frage gespaltene PDS will sich auf einer Fraktionssitzung am 11. Februar nochmals mit dem Gesetz befassen. Einer Zwangsumsiedlung wolle die Fraktion nicht zustimmen.

In dem Moment, da das Horno- Gesetz beschlossen ist, wird die Gemeinde beim Verfassungsgericht klagen. Bürgermeister Bernd Siegert (Bürgerbündnis) will notfalls den Europäischen Gerichtshof anrufen. Die Gemeinde Horno mit 360 Einwohnern liegt auf halber Strecke zwischen Forst und Guben, zwischen Tagebau und Neiße. Um die Jahrtausendwende soll der Ort möglichst geschlossen „umgesiedelt“ werden. Als neue Standorte sind vor allem Jänschwalde sowie Gemeinden in Forst und Peitz im Gespräch. Die Orte liegen im sorbischen Siedlungsgebiet. Damit soll verhindert werden, daß Horno, sorbisch Rogow, sich bei Klagen auf Artikel 25 der Landesverfassung beruft, der das Recht des sorbischen Volkes auf sein „angestammtes Siedlungsgebiet“ garantiert. Eine Argumentation, die in ihrer Konsequenz zu Sorben-Reservaten führen würde. In der Niederlausitz leben 15.000 Sorben. Die für eine Neuansiedlung in Frage kommenden Gemeinden gaben ihre Zustimmung unter dem Vorbehalt, daß keine Zwangsumsiedlung erfolgt. Im Gesetzentwurf steht für diesen Konflikt ein Paragraph bereit, der die Enteignung von „unbebauten oder geringfügig bebauten Flächen für Neu-Horno ausdrücklich erlaubt.

Im Jahr 2003 soll Horno überbaggert, bis 2019 die Abbaugrenze an der Taubendorfer Rinne, sieben Kilometer südlich der Stadt Guben, erreicht sein. Die Kohle dient ausschließlich der Verstromung im nahen Kraftwerk Jänschwalde. Deutschlands größtes Braunkohlekraftwerk braucht jährlich etwa 20 Millionen Tonnen Rohbraunkohle. Die sechs 500 MW-Blöcke wurden mit Umweltschutztechnik nachgerüstet, der elektrische Wirkungsgrad liegt bei 35 Prozent. Mit Schließung des Tagebaus im Jahr 2019 soll auch das Kraftwerk stillgelegt werden.

Unter mehreren Alternativen ermöglicht nach Aussage der Lausitzer Braunkohle AG (Haupteigner RWE) einzig die Weiterführung des Tagebaus über den Hornoer Berg und das Dorf hinweg einen subventions- und konkurrenzfreien Betrieb des Kraftwerks. Die Anlieferung der Kohle aus dem 54 km entfernten Tagebau Welzow-Süd würde die Betreibungskosten um 2 Milliarden Mark erhöhen. Mit dem Kraftwerke Jänschwalde sollen 5.000 Bergbau- und 2.300 Kraftwerksarbeitsplätze in der monostrukturierten Region Niederlausitz erhalten werden. Stolpe-Regierung und Laubag berufen sich unter anderem auf ein Gutachten der Prognos AG, wonach der Strombedarf ab dem Jahr 2000 wieder steigen wird. Zu einer gegenteiligen Aussage kommt das Wuppertal-Institut für Klima- Umwelt-Energie.

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