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MieterInnen um Millionen geschröpft

■ Für Fernwärmeanschlüsse berechnet die Bewag häufig zu hohe Grundgebühren, obwohl die KundInnen die Energie gar nicht brauchen. MieterInnen bezahlen bis zu 50 Millionen Mark zuviel

Die Wohnung mit Fernwärme zu beheizen kann eine extrem teure Angelegenheit sein. Denn die Bewag berechnet ihren KundInnen jedes Jahr Millionen von Mark für Fernwärme, die diese gar nicht bekommen haben. Die Grundgebühr für den Bezug der Heizenergie ist in vielen Fällen zu hoch angesetzt. Auch wenn die MieterInnen wenig verbrauchen, bezahlen sie trotzdem viel Geld.

„Ich will nicht ausschließen, daß die Grundgebühr in manchen Wohnhäusern überbewertet ist“, sagt Holger Kämpf, bei der Bewag zuständig für den Fernwärmevertrieb. Die meisten der 11.000 Wärmeabrechnungen seien aber in Ordnung. Die taz hatte ihre LeserInnen unlängst gebeten, die Heizungskostenabrechnung in die Redaktion zu schicken. Die Analyse der rund 100 Einsendungen durch ein Energieberatungsbüro ergab, daß manche MieterInnen 88 Mark für eine Megawattstunde Fernwärme bezahlen, andere hingegen für dieselbe Leistung bis zu 140 Mark. Hochgerechnet auf eine durchschnittliche Wohnung mit 70 Quadratmetern kann das unnütze Heizkosten von jährlich 600 Mark bedeuten. Vermutlich nimmt die Bewag dadurch bis zu 50 Millionen Mark ein, die eigentlich den MieterInnen gehören. In vielen Fällen ist der Fernwärmeverteiler im Keller der Wohnhäuser schlicht zu weit geöffnet. Die Ventile könnten mehr Heißwasser durchlassen als das Gebäude tatsächlich braucht. Die Anschlußkosten stellt der Energieversorger als „Leistungspreis“ den Hauseigentümern aber trotzdem in Rechnung. Diese geben sie an die MieterInnen weiter.

Der Mieterverein bestätigt den Mißstand. Ulrich Kleemann, Energieberater des Vereins, nennt ein Beispiel. Als ein neuer Eigentümer einen Plattenbau gekauft habe, sei die bereitgestellte Anschlußleistung im Vertrag zwischen Hausbesitzer und Energieversorger von 5,3 Megawatt auf 3,2 Megawatt reduziert worden. Trotzdem reichte die Fernwärme für die Versorgung des Gebäudes noch völlig aus.

Energieberater Kleemann erklärt die überdimensionierte Anschlußleistung und die damit zu hohe Grundgebühr so: Bewag und Hausbesitzer würden sich auf einen „Angstzuschlag“ für extrem kalte Winter einigen. Unter allen Umständen solle gesichert werden, daß das Haus in jedem Fall ausreichend beheizt werden könne. „Die Bewag verdient daran“, so Kleemann. Der Energieversorger habe somit kaum Interesse, die Grundgebühr zu reduzieren. Und dem Vermieter sei die Angelegenheit egal, da die Heizkosten für ihn nur einen durchlaufenden Posten darstellen.

Der Mann vom Mieterverein empfiehlt allen MieterInnen, sich vom Eigentümer den Vertrag mit der Bewag zeigen zu lassen und ihn gegebenenfalls einem Rechtsanwalt zu übergeben. Anspruch auf Rückzahlung der überflüssigen Grundgebühr für die vergangenen Jahre hätten die KundInnen allerdings nicht, erklärt Bewag-Mitarbeiter Kämpf.

Die politische Komponente: Die zur Zeit noch mehrheitlich landeseigene Bewag soll an Investoren verkauft werden, die sich unter anderem für den hohen Gewinn (1995/96: 168 Millionen Mark) interessieren, den der Energieversorger erwirtschaftet. Dieser aber würde erheblich sinken, gingen die KundInnen auf die Barrikaden. Hannes Koch

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