: Nicht rosig, aber zufrieden
Verhandlungen zwischen Geburtshaus und Kassen gescheitert: Werdende Mütter müssen um Kostenübernahme feilschen ■ Von Lisa Schönemann
„Im Moment läuft es gut“, freut sich Geschäftsführerin Maritta Schmitt, „wir sind ganz zufrieden.“ Wie viele MitarbeiterInnen anderer engagierter Projekte können auch die Frauen vom Geburtshaus in Altona keine Schließungsgerüchte mehr hören. „Gut“ ist zwar im Fall der Hebammen nicht gleichbedeutend mit rosig, aber bei nahezu zweihundert Geburten im Jahr kann von einem jüngst in der Presse heraufbeschworenen Ende des Geburtshauses keine Rede sein. Nur bei der Kooperation mit den Krankenkassen – da hapert es.
Auf der einen Seite habe sich das Geburtshaus bei der Abrechnung mit den Kassen gut etabliert, auf der anderen Seite sind die Verhandlungen über eine verbindliche finanzielle Regelung gerade gescheitert. Das führt in der Praxis dazu, daß einige Frauen von den Kosten einer ambulanten Entbindung im Geburtshaus nur 180 Mark, andere bis zu 900 Mark erstattet bekommen. Manche Kassen lehnen eine Erstattung auch ganz ab.
Für eine ambulante Geburt ohne nennenswerte Komplikationen in dem modernisierten Gebäude in der Straße Am Felde unweit des Bahnhofs Altona berechnen die Hebammen 1200 Mark plus Materialkosten. Im Krankenhaus schlägt eine Entbindung inklusive der obligatorischen Bereitstellung aller Notfallmaßnahmen mit 1400 Mark zu Buche und ist somit aus Sicht der Kassen billiger. Hält sich die Mutter länger als 24 Stunden in der Klinik auf, belaufen sich die Kosten auf 3000 Mark plus 800 Mark fürs Kind.
„Normalerweise bleiben rund 80 Prozent der Frauen länger im Krankenhaus“, schätzt Maritta Schmitt, „wir bereiten die Frauen in unseren Kursen darauf vor, daß sie nach der Entbindung nach Hause gehen können. Viele entscheiden sich daraufhin für eine ambulante Geburt. Das spart den Krankenkassen zwar Geld, läßt sich aber statistisch nicht nachweisen.“
„Wir können keine Festkostenzusicherung geben“, erläutert Kirsten Jüttner vom Verband der Angestelltenkrankenkassen (VdAK). „So bedauerlich das ist, es gibt keine rechtliche Grundlage für eine Kostenerstattung.“ Denn aufgrund der neuen Vergütungsstrukturen der Krankenkassen gibt es für sogenannte Kann-Leistungen keine verbindlichen Zusagen mehr.
So wird jede werdende Mutter, die im Altonaer Geburtshaus entbinden möchte, auch in Zukunft gezwungen sein, eigenständig mit ihrer Kasse über die Kosten zu feilschen.
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