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Sowjet-Deserteure dürfen bleiben

■ Koalitionsrunde beschließt Bleiberecht

Bonn (taz) – Die rund 600 Deserteure der ehemaligen Sowjetarmee, die in Deutschland Zuflucht gesucht haben, können aufatmen. Gestern hat die Bonner Koalitionsrunde nach monatelangem Tauziehen beschlossen, ihnen und ihren Familien ein Bleiberecht zu erteilen. Für einige kommt die erlösende Nachricht in letzter Minute – sie waren nach abgelehntem Asylantrag von der Abschiebung bedroht. In den GUS-Ländern hätten ihnen Verfahren wegen Spionage, Heimatverrat und Fahnenflucht mit Strafen bis zu 20 Jahren Haft gedroht.

Politiker aus fast allen Parteien hatten sich fraktionsübergreifend für die Fahnenflüchtigen eingesetzt. Horst Eylmann (CDU), Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, erklärt sein Engagement damit, es bestünde eine „ernsthafte Gefahr“, „daß diese Menschen nicht mit einem rechtsstaatlichen Verfahren rechnen können, wenn sie zurückgeschickt werden“. Er ist der Ansicht, daß die Bundesregierung die Verhältnisse „beschönigend“ dargestellt habe, „um die deutsch-russischen Beziehungen nicht zu belasten“. Der öffentliche Druck habe da geholfen.

Erleichtert zeigte sich auch Volker Beck von den Grünen: „Ich finde, es war dringend notwendig, mit einem Nachwort der Humanität das letzte Kapitel der Blockkonfrontation abzuschließen.“

Die Grünen hatten auf einen Bericht im Innen- und Rechtsausschuß zur Situation der Deserteure gedrängt. Innenminister Kanther wird seinen Bericht heute im Innenausschuß vorlegen.

Abgeschlossen ist die Angelegenheit damit noch nicht. „Wir wollen uns nicht mit einer Duldung zufriedengeben“, sagt der Münchner Rechtsanwalt Albrecht Göring, der neun Deserteure und ihre Familien betreut. „Eine Duldung bedeutet im rechtstechnischen Sinn einen rechtswidrigen Aufenthalt, der für den Augenblick aus humanitären Gründen nicht beendet werden kann. Damit würde die Unsicherheit, in der diese Menschen seit 1990 gehalten werden, verlängert. Deswegen fordern wir eine Aufenthaltsgenehmigung.“ Bettina Gaus

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