Gut zu wissen

Fahrradparkplätze auf öffentlichen Straßen können auch dann eingerichtet werden, wenn dadurch Stellplätze für Autos verloren gehen. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Bremen entschieden (AZ 4 A 86/96). Das Gericht wies eine Klage von Anwohnern ab, die argumentiert hatten, daß Fahrräder auch auf privatem Grund abgestellt werden könnten.