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Klaglos am Wasser wohnen

Rechtsgutachten bestätigt: Wohnen am Hafenrand ist möglich, ohne daß die Wirtschaft Lärmklagen von Mietern befürchten muß  ■ Von Heike Haarhoff

Monatelang rauften sich die Bosse der Hafenwirtschaft die Haare. Was passiert, fragten sie sich, wenn künftige Anwohner am Altonaer Hafenrand gegen den Lärm der nahen Schiffsbau-Industrie und die kreischenden Containerverladekräne erfolgreich klagen? Droht dem Hafen dann das Aus? Mieterschutz genießt schließlich vor deutschen Gerichten einen sehr hohen Stellenwert.

Seit Freitag können die Herren des Hafens aufatmen: Die friedliche Koexistenz von Wohnen und Wirtschaften an der Elbe ist möglich. Der traditionellen Fluß-Industrie droht keine Stillegung aufgrund von Mieterklagen. Und das alles ist mit einem kleinen, aber feinen planungsrechtlichen Kniff zu machen. Das ist das Ergebnis der Rechtsexpertise eines Bonner Gutachterbüros im Auftrag der Stadtentwicklungsbehörde, das der taz am Freitag vorab aus informierten Kreisen übermittelt wurde.

Die Gutachter sollten abklopfen, ob und wie zu garantieren sei, daß etwaige Lärmbeschwerden von Hafen-Anwohnern rechtlich erfolglos bleiben. Von einem solchen „wasserdichten Weg“macht die Wirtschaftsbehörde ihre Zustimmung zum geplanten Wohn- und Büro-Gebäude der Hamburger Firma Büll & Liedtke am Holzhafen abhängig. Der knapp 30 Meter hohe Gebäudeklotz, der den Auftakt zur Altonaer Hafenrandbebauung bildet, soll zu einem Drittel aus Wohnungen bestehen. Um den Baubeginn nicht weiter zu verzögern, gab die Stadt murrend gegen Jahresende das Rechtsgutachten in Auftrag.

Das empfiehlt der Regierung nun, einen ganz einfachen planrechtlichen Trick anzuwenden: Die Baufläche am Holzhafen soll nicht als Wohngebiet, sondern als Kerngebietsfläche (Büro, Kleingewerbe) ausgewiesen werden. Der Vorteil: Im Kerngebiet ist Wohnungsbau nur ausnahmsweise gestattet. Dadurch wird potentiellen Mietern von vornherein signalisiert, daß sie mit einer Lärmbelastung rechnen müssen, die über der in Wohngebieten zulässigen liegen kann.

„Ein bestechender rechtlicher Schlenker“, frohlocken Altonaer SPD-Politiker. Jetzt stehe einem Baubeginn nichts mehr im Wege. Zwischen 1995 und 1996 hatte ein deftiger rot-grüner Altonaer Koalitionskrach um Gebäudehöhe und Wohnanteil die Planung lahmgelegt. Nachdem man sich geeinigt hatte, das ursprünglich als reines Bürohaus konzipierte Gebäude zumindest zu einem Drittel für Wohnungen zu reservieren, erhob die Hafenwirtschaft Einwände.

Mittlerweile haben die Investoren die Faxen dicke: „Wir haben den Bauantrag längst eingereicht“, mault ein Büll & Liedtke-Sprecher. „Seit Monaten heißt es warten, warten, warten.“Das aber dürfte noch ein Weilchen so gehen: Das Gutachten befinde sich „in behördeninterner Prüfung“, heißt es vage aus den Behörden für Stadtentwicklung und Wirtschaft. Nach taz-Informationen will der Senat die „Holzhafen-Frage“jedoch im April, spätestens im Mai entscheiden.

Altonas Bezirkspolitiker hoffen nun, daß die Regierung sich der wohnungsbejahenden Aussage des Gutachtens anschließt. „Sonst“, so befürchtet einer, „platzt der ganze Bebauungsplan“. Weder mit Sozis noch Grünen sei ein reines Bürohaus am Hafenrand zu machen.

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