: Anklage gegen mutmaßliche AIZ-Mitglieder
■ Bundesanwaltschaft wirft den Inhaftierten Falk und Steinau sechs Anschläge vor
Berlin (AFP/taz) – Der Generalbundesanwalt hat Anklage gegen die im vergangenen Jahr festgenommenen mutmaßlichen Mitglieder der Antiimperialistischen Zelle (AIZ) erhoben. Dem 29jährigen Bernhard Falk aus Mönchengladbach und dem 30jährigen Michael Steinau aus Rellingen werde unter anderem versuchter Mord in fünf Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Das teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe gestern schriftlich mit. Die Angeklagten sitzen seit dem 26. Februar 1996 in Untersuchungshaft.
Seit den Festnahmen der beiden Beschuldigten sind keine neuen Aktionen der AIZ mehr bekannt geworden. Die Angeklagten sollen sich nach Erkenntnissen der Karlsruher Behörde spätestens im Sommer 1993 der AIZ angeschlossen und sich danach bis Dezember 1995 an insgesamt sechs Sprengstoffanschlägen beteiligt haben. Die AIZ selbst sei 1992 von Unbekannten aus dem Kreis militanter Autonomer als Reaktion auf die Gewaltsverzichts-Erklärung der Rote Armee Fraktion (RAF) gegründet worden. Mitte 1994 begann die AIZ mit Sprengstoffanschlägen. Ziele der sechs Anschläge waren die CDU-Kreisgeschäftsstelle in Düsseldorf, das FDP-Büro in Bremen, das Wohnhaus des früheren Parlamentarischen Staatssekretärs Volkmar Köhler in Wolfsburg, die Wohnhäuser des CDU-Innenpolitikers Josef-Theodor Blank und des CDU-Verteidigungsexperten Paul Breuer sowie der Sitz des peruanischen Honorarkonsuls in Düsseldorf. Bei den Anschlägen entstand im wesentlichen Sachschaden, obgleich eine Gefährdung von Personen nicht ausgeschlossen war.
Steinau und Falk werden beschuldigt, die Attentate mitgeplant und ausgeführt zu haben. Außerdem sollen sie Bekennerschreiben verfaßt haben, in denen die AIZ „potentiell tödliche“ Aktionen ankündigte. Die Anklage wurde am 21. März beim 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf eingereicht. Generalbundesanwalt Kay Nehm hatte Ende 1996 erklärt, weitere AIZ-Mitglieder befänden sich noch auf freiem Fuß. Nach der Festnahme wurde aber spekuliert, daß die AIZ möglicherweise nur aus den Festgenommenen bestand. wg
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