DVU-Wahlpost: Return to sender

■ Rechtsextreme WählerInnentäuschung beschäftigt Behörden und Post

Das rote Kuvert ist den amtlichen Wahlbriefumschlägen nachempfunden, der Aufdruck (“Achtung: wichtige Wahlunterlagen!“) läßt Zweifel kaum aufkommen. Doch die an alle „Wählerinnen und Wähler“adressierten Postwurfsendungen, die in diesen Tagen in Hamburg ausgeliefert werden, enthalten keine amtlichen Dokumente, sondern braune Propaganda.

Denn hinter dem Postfach, das als Absender genannt wird, verbirgt sich die rechtsextreme Deutsche Volksunion (DVU), die zu den Bürgerschaftswahlen im Herbst antreten will. „Eine unverschämte Wählertäuschung“, schäumt FDP-Spitzenkandidat Frank-Michael Wiegand. Der Liberale forderte diese Woche Landeswahlleiter Wolfgang Prill auf, die „irreführenden Praktiken“zu unterbinden. Doch der Landeswahlleiter reagierte nur mit Weichspüler-Worten auf das DVU-Plagiat: Es sei „wünschenswert, daß Parteien ihre Wahlwerbung als solche erkennbar und unter ihrem Namen versenden“. Der Sprecher der Innenbehörde, Christian G. Schuppe, stellt klar: „Wir haben rechtlich keine Möglichkeit, dagegen einzuschreiten.“Da der Begriff „wichtige Wahlunterlagen“nicht geschützt ist und kein falscher Absender – etwa das Landeswahlamt – genannt wurde, seien dem Amt „die Hände gebunden“.

Für Diskussionen sorgt die braune Propaganda im roten Umschlag auch bei der Hamburger Briefpost. Schon bei früheren Wahlen hatten sich Postbedienstete geweigert, rechtsextreme Werbung zu sortieren und auszutragen. „Die DVU hat für unsere Leistungen bezahlt und ein Recht darauf, daß wir die Sendungen befördern“, gibt die Hamburger Postsprecherin Minu Esfahlani die offizielle Linie vor. Da die DVU „eine erlaubte Partei“sei, müsse die Post die Sendungen annehmen.

Ob die Weigerung einzelner PostlerInnen, die braune Wahlwerbung zu befördern, ein Kündi-gungsgrund sei, dazu mag sich Esfahlani „nicht äußern“. Die ehemalige Vorsitzende der Deutschen Postgewerkschaft (DPG) in Hamburg, Ingrid Pöhland, hingegen fordert die Post auf, mögliche individuelle Verweigerungs-Aktionen „zu dulden“. Es wäre „ein Unding“, auf einen möglichen Auslieferungs-Boykott einzelner ZustellerInnen „mit Abmahnung oder gar Kündigung“zu reagieren. Pöhland weiter: „Wer hier Widerstand leistet, bekommt von uns volle Unterstützung bis hin zur Rechtshilfe.“Nachdem vor der Bundestagswahl besonders Aushilfen von der Post aufgrund ihrer Zustellungsverweigerung gekündigt wurden, habe es die DPG geschafft, „diese Fälle zurückzubiegen“.

Auch für die EmpfängerInnen hat die Gewerkschafterin einen Tip parat: „Schmeißen Sie die Wahlwerbung nicht weg, sondern schicken Sie sie – möglichst ungeöffnet und unfrankiert – an den Absender zurück.“Die DVU müsse dann im Zweifelsfall das Strafporto tragen. Marco Carini