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Weniger Sozialhilfe

■ Für: Bürgerkriegsflüchtlinge, Asylbewerber, „geduldete“ Ausländer

Bonn (dpa/taz) – Monatelang zerrten Koalition und SPD um das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz. Gestern zeichnete sich eine Grundsatzeinigung ab.

Danach müssen künftig Bürgerkriegsflüchtlinge, Asylbeweber und Ausländer, die den niederen Aufenthaltsstatus – die sogenannte Duldung – haben, in den ersten drei Jahren damit rechnen, 20 Prozent weniger Sozialhilfe zu bekommen. Bisher erhielten Asylbewerber im ersten Jahr den verringerten und danach den vollen Satz. Bürgerkriegsflüchtlinge erhielten die volle Hilfe. Die Höhe der Einsparungen werden vom Bund auf etwa zwei Milliarden Mark beziffert, Kommunen und Länder rechnen mit einer weitaus geringeren Entlastung ihrer Etats.

Als Gegenleistung sollen die Länder ihrerseits fünf Jahre lang je 200 Millionen Mark in einen Fonds für den Wiederaufbau in Bosnien einzahlen. Das Geld soll von der Gesellschaft für Wiederaufbau und anderen Hilfsorganisationen vergeben werden.

Zu dem ausgehandelten Kompromiß gehört auch eine Gegenleistung des Bundes in einem anderen Bereich. Er verzichtet auf die Streichung der originären Arbeitslosenhilfe. Hauptsächlich Studenten erhalten sie, die nach ihrem Studium keine Arbeit finden. Wäre der Bund mit seiner ursprünglichen Forderung nach Streichung durchgekommen, hätte den Ländern und Kommunen ein erheblicher Kostenanstieg in der Sozialhilfe bevorgestanden. Die SPD-regierten Länder hatten ihre Zustimmung zum neuen Asylbewerberleistungsgesetz von der Zusage des Bundes abhängig gemacht, an der originären Arbeitslosenhilfe nichts zu ändern. Peter Struck, SPD-Geschäftsführer im Bundestag, sagte gestern, nun müßten die Beratungen in den Landesregierungen und im Bundestag abgewartet werden. Der Vorsitzende des Vermittlungsausschusses Heribert Blens (CDU) zeigte sich zuversichtlich, daß der Bundesrat dem Asylbewerberleistungsgesetz zustimmen werde. roga

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