Schlammschlacht um Sparkasse Bremen

■ Ostdeutsche Firma wirft Bankern vor, sie in den Ruin zu treiben / „Unfug“, sagt die Sparkasse „Unfug“

Der Jurist der Bremer Sparkasse, Wolfgang Götz, „ist hochgradig kriminell“. Er benutzt „vorsätzlich eine unwahre eidesstattliche Versicherung“. Obendrein haben Sparkassen-Jurist Götz, Sparkassen-Chef Heinrich Frick und eine Sachbearbeiterin „eine Strafanzeige wegen Erpressung“an der Backe. Das alles behauptet der Schweriner Rechtsanwalt Bernhard Kurz. Sein Problem: Er selbst wird sich jetzt „wegen Verleumdung sowohl straf- als auch zivilrechtlich verantworten müssen“. Sagt der Sparkassen-Jurist Götz.

Bei der ganzen Wirtschafts-Schlammschlacht geht es vornehmlich um das Schicksal von Pro-Technic. Das Unternehmen war bis Mitte 1996 zusammen mit drei weiteren Firmen eine Niederlassung des Bremer Unternehmens Pro-Technic Personal-Leasing. Bei der „Mutter“hatten sich Schulden in Höhe von 3,5 Millionen Mark angehäuft. Um diese abzubauen, sollten die vier Ost-Töchter in selbständige GmbHs verwandelt werden. Freikaufsumme: 1,7 Millionen Mark. Dafür erstanden die Ost-Firmen jeweils 48 Prozent ihrer eigenen Gesellschaft. Die Kaufsumme, aus Neubrandenburg 400.000 Mark, wurde dann aber vom Firmenanwalt Kurz wegen „widerrechtlicher Drohung“angefochten.

Anlaß dafür war eine Ankündigung der Bremer Sparkasse, die Konten des maroden Bremer Unternehmens zu sperren und sämtliche Forderungen an Kunden an die Bank abzutreten - eine Globalzession. Kurz bezeichnet dies als Erpressung der Ost-Niederlassungen. Die Sparkasse nennt das normales Geschäftsgebahren bei Überschuldung. Darum reagierte die Sparkasse auch mit demselben Instrumentarium auf die Zahlungsverweigerung der neu geschaffenen Ost-Gesellschaften. Laut Götz fürchteten die Banker um Sicherheiten. Dagegen versuchten die vier Firmen erfolglos vor dem Bremer Landgericht vorzugehen. Das Oberlandesgericht gab den vier Firmen dagegen Recht.

Reaktion der Sparkasse – gleiches Instrumentarium, andere Begründung: wegen Umsatzrückgangs. Das bestätigte dann auch prompt wieder das Landgericht.

Bleibt die angebliche eidesstattliche Falschaussage von Sparkassenanwalt Götz. Die begründet Kurz so: „Die Sparkasse hat vor dem Landgericht eidesstattlich versichert, daß die Neubrandenburger Gesellschaft im Juli 1996 insgesamt 450.000 Mark Forderungen an Kunden hatte. Das ist falsch. Die GmbH hat die Niederlassung erst zum 1. August übernommen. Das Kundengeld gehörte rechtlich noch dem Bremer Gesamt-Unternehmen. Damit hat die Sparkasse falsche Aussagen gemacht, um mit der Bremer Muttergesellschaft den Kaufvertrag abzuwickeln, an die eigenen Kredite wieder heranzukommen und andere Gläubiger auszustechen.“Laut Kurz ein Kunstgriff, weil die neuen GmbHs ohne die ausstehenden Kundenforderungen nicht genug Kapital zum Freikauf aus der Bremer Mutter gehabt hätten. „Die wären sofort Konkurs gegangen.“Nachdem die Ost-Firmen dann die Übernahme der Schulden angefochten hätten, habe die Sparkasse die Konten gesperrt. „Wir kämpfen ums Überleben.“

Sparkassenanwalt Götz bezeichnet dies alles als „totalen Unfug. In der eidesstattlichen Versicherung geben wir nur die Angaben wieder, die wir von Pro-Technic bekommen haben.“ jeti