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Kammer gewinnt Prozeß

■ BBI-Chefs haften für Mietvertrag

Die Angestelltenkammer hat gestern vor dem Bremer Landgericht im Verfahren gegen die früheren Geschäftsführer ihrer Tochterfirma BBI einen Erfolg verbucht: Gerald Graubner und Marion Seevers hätten ohne entsprechende Beschlüsse der Aufsichts- und Kontrollorgane der Angestelltenkammer die Mietverträge in der Dölvestraße verlängert und seien dafür verantwortlich. Die Argumentation der Rechtsvertreter der beiden, daß nämlich der Vorstand der Kammer informiert gewesen sei und Beschlüsse der Aufsichtsgremien auch in vergleichbaren Fragen nicht üblich gewesen seien, erkannte das Gericht nicht an.

Zehn Millionen Mark ist der Umfang der Mietkosten bis zum Jahre 2011. Strittig vor Gericht war nur eine Million, betont der Geschäftsführer der Angestelltenkammer (vgl. taz 25.4.). Ob der Angestelltenkammer durch die Mietvertragsverlängerung, die ab dem 1.1.96 wirksam wurde, wirklich ein Schaden entsteht, wird in einem späteren Gerichtsverfahren festgestellt werden müssen. Wenn die Kammer mit dem von ihr erstrittenen Titel nun schon erste Schadensersatz-Forderungen geltend machen will, muß sie, so das Landgericht, 45.000 Mark Sicherheitsleistung hinterlegen. Die betroffenen früheren BBI-Geschäftsführer wollen in Berufung gegen das Urteil gehen.

Die Angestelltenkammer hatte den Schadensersatzprozeß angestrengt, nachdem Graubner gegen seinen Rausschmiß aus einem unkündbaren Arbeitsverhältnis als Abteilungsleiter vors Arbeitsgericht gezogen war. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht die Kündigung auch für nichtig erklärt. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts ist in Kürze zu erwarten. Mit Rücksicht auf das schwebende Verfahren will sich die Kammer zu diesem Prozeß nicht äußern. K.W.

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