Knast für Neonazi

■ 22jähriger Norderstedter verurteilt wegen sexueller Nötigung

Der rote Schopf ist kahlgeschoren. Ansonsten macht Michael Hüfner auf dezent: blaue Lodenjacke, weiße Jeans. Eigentlich ist Unauffälligkeit nicht seine Art: Der 22jährige Norderstedter Neonazi hat ein langes Strafregister wegen rechtsradikaler Umtriebe. Am Mittwoch wurde er wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.

Zur Bewährung wurde die Strafe nicht ausgesetzt. Denn eine positive Prognose, so Amtsrichter Reinhard Leendertz, lasse sich wegen der Vorgeschichte nicht erstellen. Im Juni 1993 wurde Hüfner unter anderem wegen versuchter schwerer Brandstiftung in vier Fällen, Verstoßes gegen das Waffengesetz, Beleidigung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. Auf Hüfners Konto ging eine ganze Reihe von Anschlägen unter dem Zeichen der militanten US-amerikanischen Rassistengruppe „KuKluxKlan“. Hüfner gehörte einer rund elfköpfigen Gruppe von Neonazis an, die sich 1991 unter dem Namen „Blut und Ehre Division“gegründet hatte.

Zwischen dem 8. Februar und dem 11. April 1992 schlug die Gruppe 13mal zu. In drei Fällen verübten sie mit Molotowcocktails Brandanschläge auf die Wohnungen ausländischer Familien. Einem Mann schmissen sie einen Brandsatz vors Haus, weil er einen Aufkleber der rechtsextremen „Deutschen Volksunion (DVU)“von einem Laternenpfahl entfernt hatte.

Am Mittwoch nun kam die Verurteilung wegen sexueller Nötigung hinzu. Ende Mai 1996 nahm Hüfner Petra K. von einem Fest im Wagen mit. In seiner Wohnung schlug die Stimmung um. Nach den Aussagen von Petra K. vergewaltigte Hüfner sie mehrmals. Hüfner hingegen behauptete vor Gericht, sie sei einverstanden gewesen.

Petra K. stand nach der Tat unter Schock, sie mußte stationär behandelt werden. Um jegliche Erinnerung an den Tatort zu vergessen, zog sie aus Norderstedt weg.

Trotzdem sah das Gericht die Vergewaltigung nicht als erwiesen an und verurteilte nur wegen des erzwungenen Oralverkehrs, der juristisch nur als sexuelle Nötigung gilt. Hüfners Anwalt kündigte Berufung an, um dem Neonazi den Knast zu ersparen. Elke Spanner