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KommentarGebt ihnen Gesetze!

■ Behörde tritt mit ihren Stempeln

Eine schwerbehinderte Frau muß nachts zur Toilette und sich dafür ambulante Hilfe besorgen. Sie muß darauf warten, daß irgendjemand ihre Wohnung betritt, der oder die ihr hilflos gegenübersteht und im schlimmsten Fall TaxifahrerIn ist. Nichts gegen Taxifahrer. Daß Sozialhilfeträger bei ihren Notdiensten auf sie zurückgreifen, ist hanebüchen genug.

Daß aber entschieden wird, daß jener Frau diese Notdienst-Regelung zugemutet werden kann – und bei dieser Entscheidung waren sowohl der Sozialarbeiter vom Amt für Soziale Dienste als auch der Sozialhilfeträger (hier die Arbeiterwohlfahrt) dabei, nur nicht die Betroffene selbst – daß diese Entscheidung überhaupt getroffen wird, ist so skandalös, daß einer fast die Worte dafür fehlen.

Jetzt, nach einem Jahr, finden alle die Situation „unbefriedigend“. Plötzlich stellen sich alle Beteiligten als FürsprecherInnen der Frau dar, deren Würde sie zuvor mit ihren Behördenstempeln getreten haben. Der Sozialarbeiter (kann man ihn so nennen?) vom Amt für Soziale Dienste erdreistet sich gar zu sagen, die Frau sei schwierig im Umgang, also schwierig zu fördern. Daß hier überhaupt Worte wie „Förderung“oder „Betreuung“in den Mund genommen werden!

Soll jetzt an dieser Stelle einfach ein besserer ambulanter Hilfsdienst gefordert werden? Am besten. Um Menschliches, Selbstverständliches geht es vielen ja schon lange nicht mehr. Silvia Plahl

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