■ Mit Preisnachlässen auf du und du: Kein Rabatt für Alte
Freiburg (taz) – Rabatte für bestimmte Bevölkerungsgruppen sind rechtswidrig. Dies entschied Ende April das Landgericht München I. Eine Zivilkammer des Gerichtes hatte Seniorenrabatte bei Ferienreisen für illegal erklärt.
Der Reiseveranstalter FTI- Touristik verkauft unter dem Markennamen „Club Valtur“ Pauschalreisen zu Ferienanlagen im Mittelmeerraum. Senioren erhalten bei einigen Angeboten einen Preisnachlaß von 15 Prozent. Doch die „Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs“ beanstandete wegen dieser Rabatte die FTI- Kataloge. Das Rabattgesetz lasse Preisnachlässe nämlich nur für Großabnehmer, eigene Angestellte und Weiterverarbeiter zu. Die Klage hatte Erfolg, das Landgericht erklärte die Seniorenrabatte für illegal.
FTI-Chef Dietmar Gunz will das nicht akzeptieren und gegen das „unsoziale Urteil“ in die Berufung gehen. Bedroht seien, so Gunz, auch die weitverbreiteten Rabatte für Kinder. Rainer Zwirlein, Vorsitzender Richter der zuständigen Landgerichtskammer, hält das für „künstliche Aufgeregtheit“. Denn bei Kinderpreisen seien meist auch die Gegenleistungen eingeschränkt. „Deshalb liegt hier schon gar kein Rabatt vor.“
Für „denkbar“ hält Richter Zwirlein jedoch, daß die zum halben Preis angebotenen „Bahn-Card“-Ausgaben für Senioren und Junioren noch Probleme mit dem Rabattgesetz bekommen könnte – „falls jemand dagegen klagt“.
Viele andere Senioren- oder Studenten-Preisnachlässe sind von dem aus dem Jahr 1933 stammenden Rabattgesetz nicht betroffen, weil das Regelwerk nur für „gewerbliche Leistungen“ gilt. Um verbilligte Eintrittskarten für kommunale Schwimmbäder, Theater und Museen muß man sich also keine Sorgen machen. Christian Rath
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