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PatientInnen geoutet

■ Verein klagt über Datenschutzverletzung: Nummer von anrufenden Kranken wird angezeigt

Wenn PatientInnen aus dem Krankenhaus telefonieren, werden nach Angaben des Vereins Patientenschutz e.V in Bremen häufig ihre datenschutzrechtlichen Interessen verletzt. Offenbar sei es üblich, daß von den „ISDN-Anschlüssen“der Kliniken die Rufnummer des Anrufenden beim Gesprächsteilnehmer angezeigt werde, ohne daß die Patienten darüber Bescheid wüßten. Der Verein kündigte an, bei Bekanntwerden derartiger Fälle bundesweit die betroffenen Einrichtungen abzumahnen und notfalls die Deaktivierung der Rufnummernübermittlung auf dem Rechtswege zu erzwingen.

Durch die Rufnummernübermittlung gebe das Krankenhaus gegebenenfalls ohne Einwilligung der PatientInnen Auskunft über deren Aufenthaltsort. Dem Verein seien mittlerweile Fälle bekannt, in denen Patienten „weitreichende persönliche Konsequenzen“hätten tragen müssen, weil sie aus psychiatrischen oder suchtklinischen Einrichtungen ihre Arbeitgeber angerufen hätten. Falls die Telefonanlage des Krankenhauses die Rufnummer des Klinikapparates übermittle, müsse die Klinik PatientInnen darüber unterrichten und ihnen eine Wahlmöglichkeit einräumen, forderte der Verein. dpa

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