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Mielke-Geld bleibt eingezogen

■ Berliner Verwaltungsgericht: 750.000 Mark gehen nicht an Ex-Stasi-Chef zurück

Berlin (dpa) – Das Vermögen des früheren DDR-Stasi-Ministers Erich Mielke in Höhe von rund 750.000 DDR-Mark ist 1990 rechtmäßig eingezogen worden. Der heute 89jährige habe seine Befugnisse als Chef des DDR-Geheimdienstes mißbraucht, um sich private Vorteile zu Lasten der Staatskasse zu verschaffen. Dies entschied am Montag das Berliner Verwaltungsgericht (Az.: VG 25 A 111.91). Lediglich 15.000 DDR- Mark seien zu Unrecht sichergestellt worden.

Ein Sonderausschuß der DDR- Volkskammer hatte 1990 insgesamt 765.000 DDR-Mark auf drei Konten von Mielke beschlagnahmt. Der Ausschuß hatte Mielke vorgeworfen, auf Staatskosten das Jagdschloß in der Schorfheide bei Berlin privat genutzt zu haben. Er habe unter anderem den Bau einer Trophäenhalle für Hirschgeweihe für 800.000 DDR- Mark angewiesen. Zudem habe er auf dem 22.000 Hektar großen Jagdgebiet ein Bootshaus und eine Sauna errichten lassen. Ferner ging es um den Bau eines Hauses in Berlin und um die Versorgung der Politprominenz in Wandlitz.

Mielke habe dabei grob gegen die Sitten verstoßen, erklärte der Vorsitzende Richter der 25. Kammer, Klaus Pee. Lediglich 15.000 DDR-Mark seien zu Unrecht eingezogen worden, da es sich dabei unter anderem um spätere Rentenzahlungen handelte. Zum Zeitpunkt der Rentenzahlungen saß Mielke aber bereits in Untersuchungshaft.

Mielkes Anwalt Stefan König hatte vor Gericht argumentiert, der frühere Minister habe die Staatsausgaben nicht zur persönlichen Bereicherung veranlaßt. Vielmehr seien die Gebäude von staatlichen Stellen genutzt worden. In seiner Klage verlangte Mielke die Herausgabe des beschlagnahmten Geldes. König kündigte an, nunmehr den Fall durch das Oberverwaltungsgericht als nächste Instanz prüfen zu lassen.

Nach Angaben des Anwalts hatte Mielke die rund 750.000 DDR-Mark aus seinem Gehalt als Minister von monatlich 12.000 DDR-Mark über mehrere Jahre angespart. Dies wurde von dem Gericht nicht näher geprüft. Es erklärte, die von Mielke veranlaßten Staatsausgaben für persönliche Zwecke seien höher als die Summe des 1990 auf den Konten lagernden Geldes.

Das Gericht verwies auf das 1990 von der DDR-Volkskammer verabschiedete „Gesetz über den Nachweis der Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Umstellungsguthaben“. Aufgrund dieses Gesetzes wurden die Konten von 45 Angehörigen des DDR-Machtapparats überprüft und bei 18 die Guthaben eingezogen – darunter auch Gelder von Ex-Staats- und Parteichef Erich Honecker. Bereits in mehreren ähnlich gelagerten Prozessen hatten Gerichte die Einziehungen als rechtmäßig erklärt.

Mielke war von 1957 bis 1989 Minister für Staatssicherheit. 1993 wurde er wegen des Polizistenmordes von 1931 zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt. Seit seiner Haftentlassung im Sommer 1995 lebt er zurückgezogen als Rentner in Berlin.

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