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Diestel schlägt Wolf

■ Passagen über Peter-Michael Diestel in Wolfs Memoiren bleiben gestrichen

Berlin (dpa) – Das Landgericht hat gestern eine einstweilige Verfügung gegen die Memoiren des früheren Spionagechefs der DDR, Markus Wolf, bestätigt. Es folgte dem Antrag des ehemaligen DDR-Innenministers Peter-Michael Diestel. Dieser hatte gegen das im Paul List Verlag erschienene Buch die einstweilige Verfügung wegen einer Textpassage erwirkt, die er als ehrenrührig betrachtet. Wolf schreibt, Diestel habe ihm geraten, die Namen von Agenten preiszugeben, um Straffreiheit für den ehemaligen Spionagechef zu erreichen.

Während Wolf seine Darstellung in einer eidesstattlichen Erklärung bekräftigte, betonte Diestel, daß es lediglich um die Frage einer „Neutralisierung“ der damals noch existierenden beiden deutschen Geheimdienste gegangen sei, um Schaden von der deutschen Einheit abzuwenden. Scharf wies er den Vorwurf zurück, er habe geplant, „Mitarbeiter, die mir unterstellt waren, einer feindlichen Macht auszuliefern“.

Der Vorsitzende Richter Michael Mauck betonte in der Verhandlung, diese Frage müsse geklärt werden. Es wäre in der Tat ehrenrührig, wenn einem Offizier vom eigenen Innenminister das Angebot gemacht würde, Verrat zu üben. Die Beweislast dafür liege bei Wolf. Allerdings sei es bei gegensätzlichen Darstellungen zu Gesprächen unter vier Augen später schwierig, die Wahrheit herauszufinden. Wolf meinte, er habe das Angebot Diestels in der damaligen aufregenden Zeit keineswegs als ehrenrührig empfunden, sondern als ein ehrliches Bemühen des Innenministers, zu einer Lösung zu kommen, nicht für ihn, Wolf persönlich, sondern für alle betroffenen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR. Das Angebot Diestels sei für ihn allerdings überraschend gekommen, und er habe seine Bedenken gehabt. Diesel bekräftigte, daß über die Straffreiheit eines einzelnen Mitarbeiters der Hauptverwaltung Aufklärung des Ministeriums nie gesprochen worden sei.

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