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Verweigerer erhält Asyl

■ Ein türkischer Kriegsdienstgegner wird als politisch verfolgt anerkannt

„Die ethische und moralische Qualität meiner Gewissensentscheidung ist als glaubwürdig anerkannt worden.“ Sichtlich befriedigt gab Mustafa Ünalan gestern bekannt, daß er in der Bundesrepublik rechtskräftig Asyl erhalten hat. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat damit erstmals dem Asylantrag eines türkischen Kriegsdienstgegners stattgegeben. Es gestand Ünalan damit die begründete Furcht vor einer „asylrechtlich relevanten“ Verfolgung zu.

Der Rechtsanwalt des langjährigen Aktivisten der „Kampagne gegen Wehrpflicht, Wolfgang Kaleck, nannte die Entscheidung „singulär“, wies jedoch darauf hin, daß das Bundesamt damit nicht die Kriegsdienstverweigerung selbst als Asylgrund anerkannt habe, sondern Ünalans langjähriges „antimilitaristisches Engagement“ in der Türkei und der Bundesrepublik. Dadurch sei der 29jährige der Gefahr ausgesetzt, in der Türkei strafrechtlich verfolgt zu werden. Als berüchtigtes Instrument der türkischen Behörden diene der Straftatbestand „Distanzierung des Volkes vom Militär“.

Die „Kampagne gegen Wehrpflicht“ war von der schnellen und positiven Entscheidung des Bundesamtes offensichtlich überrascht. Sie wertete die Entscheidung als „ersten Schritt in Richtung der Anerkennung des Asyls für Kriegsdienstverweigerer“. Über die Motive des Bundesamtes spekulierte die „Kampagne“ allerdings, das Bundesamt hätte wohl eine langwierige juristische und öffentliche Auseinandersetzung befürchtet.

Der ausländerpolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Riza Baran, der Ünalans Antrag öffentlich unterstützt hatte, bewertete die Entscheidung dagegen als Initial. „Sehr viele Jugendliche, die bisher nur still gegen den türkischen Kriegsdienst protestiert haben, werden sich durch diesen Beschluß angespornt fühlen.“

Wie die taz berichtete, hatte Ünalan seinen Einberufungsbescheid zum türkischen Militär öffentlich im Abgeordnetenhaus verbrannt. Das türkische Konsulat verlängerte seinen Paß nicht, der Student verlor seine Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik – und beantragte Asyl.

In der Türkei ist die Verweigerung des Militärdienstes nicht möglich. In der Bundesrepublik lebende türkische Männer konnten sich bisher nur gegen eine Spende für die türkische Kriegskasse in Höhe von 10.000 Mark „freistellen lassen“. Wer die doppelte Staatsbürgerschaft besitzt, kann in der Bundesrepublik seinen Zivildienst leisten. Thekla Dannenberg

Siehe Seite 10

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