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Hormonrind kommt doch

■ WTO-Schiedsspruch gegen die EU

Genf (dpa) – Die Europäische Union muß ihr 1989 verhängtes Importverbot für hormonbehandeltes Rindfleisch nach Überzeugung eines Schiedsgerichts der Welthandelsorganisation (WTO) aufheben. Das EU-Handelsembargo verstoße gegen die internationalen Wettbewerbsregeln. Die EU-Kommission ist damit in erster Instanz gegen die USA unterlegen. Die Entscheidung der Richter entspreche weitgehend der Linie des im Mai gefällten Voraburteils, erklärten Handelsdiplomaten gestern in Genf. Darin war den USA und Nebenkläger Kanada recht gegeben worden.

In seiner Vorabentscheidung hatte das WTO-Gremium bereits festgestellt, die EU-Kommission mache zwischen hormonbehandeltem und anderem Fleisch „willkürliche oder ungerechtfertigte Unterscheidungen“, die „nicht auf internationalen Standards basieren“.

Die EU deutete an, in die Berufung gehen zu wollen. Dieses Verfahren dauert ein halbes Jahr. Handelsdiplomaten sehen aber kaum noch eine Chance, die EU- Position durchzusetzen. Hormonbehandelte Tiere sollen schneller wachsen und mehr Milch geben. Washington streitet Risiken ab, die EU verweist auf mögliche Gesundheitsgefahren. Laut USA entgingen amerikanischen Rinderzüchtern jährlich 170 Millionen Mark durch das Importverbot.

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