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Bundeswehr-Kritik keine Beleidigung

■ Freispruch für ehemalige Asta-Vorsitzende der TU. „Ja, Morden.“-Flugblatt des Asta fällt unter Meinungsfreiheit

Vom Vorwurf der Beleidigung der Bundeswehr und der Volksverhetzung wurde gestern vor dem Amtsgericht Tiergarten die ehemalige Asta-Vorsitzende der Technischen Universität (TU), Gerit Ziegler, freigesprochen. Damit folgte das Gericht dem Antrag des Verteidigers Hans-Christian Ströbele. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 2.250 Mark gefordert. Sie sah die Tatbestände in der Veröffentlichung eines Flugblattes und eines Artikels im Erstsemesterinfo, die eine erhebliche Breitenwirkung gehabt hätten, als erfüllt an. Strafantrag gegen die presserechtlich verantwortliche Ziegler hatte der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Paul Breuer, gestellt.

Richter Gregor Kaltenbach wies den Vorwurf der Volksverhetzung zurück, da es sich bei dem Artikel im Erstsemesterinfo nicht um einen „Angriff auf die Menschenwürde“ gehandelt habe. Er bezeichnete sowohl das Flugblatt mit dem Titel „Deutsche Armeen in einer langen Tradition. Ja, Morden.“ als auch den Artikel als „Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung“. Da ein ernsthaftes Anliegen, aber kein Angriff auf unverzichtbare Persönlichkeitsrechte zu erkennen sei, handele es sich auch nicht um eine Beleidigung, sondern um eine gerade noch von der Meinungsfreiheit gedeckte Kritik. Diese müsse die Bundeswehr vertragen können. Die Staatsanwaltschaft hatte den Tatbestand der Beleidigung unter anderem wegen des Vergleichs der Bundeswehr mit früheren deutschen Armeen wie der Wehrmacht als erfüllt angesehen.

Bei dem „Ja, Morden.“-Flugblatt, das die „Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär“ entworfen und der Asta übernommen hatte, handelt es sich um eine Satire auf die Image-Kampagne der Bundeswehr unter den Mottos „Ja, Helfen.“, „Ja, Dienen.“ und „Ja, Tapferkeit.“. Anwalt Ströbele kritisierte die Bundeswehrwerbung gestern als „Unverschämtheit“, „Irreführung“ und „Etikettenschwindel“, der verschleiern solle, daß die „Soldaten abgerichtet werden zu töten, ohne zu überlegen“. Auch Richter Kaltenbach ließ gelten, daß die Anzeigen die „eigentliche Aufgabe“ der Bundeswehr „in den Hintergrund treten läßt“.

In seinem Plädoyer stellte Ströbele das gestern beendete Verfahren, das er als „absurd“ bezeichnete, in einen größeren Zusammenhang: Der Versuch, staatliche Institutionen unter einen Schutz zu stellen, den „sie nicht nötig haben“, diene nur dazu, „demokratische, inhaltliche Auseinandersetzung“ über so eine „fragwürdige“ Einrichtung wie die Bundeswehr, zu verhindern.

Staatsanwältin Krauth erklärte, über eine Berufung müsse ihre Vorgesetzte entscheiden. Tobias Singelnstein

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