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Kein Alkohol nach 20 Uhr am Imbiß

Den Imbißbetreibern drohen magere Zeiten. Nach einem Urteil des Landgerichts dürfen Stehimbisse außerhalb der regulären Ladenöffnungszeiten keinen Alkohol verkaufen. Von dem Urteil sind nach Angaben der Industrie- und Handelskammer möglicherweise 2.500 Betriebe betroffen, wie der Tagesspiegel berichtet.

Ein türkischer Geschäftsmann hatte gegen den Betreiber eines Stehimbisses in Prenzlauer Berg geklagt. In der Urteilsbegründung betonte der Richter, daß sich das Verkaufsverbot am Abend lediglich auf alkoholische Getränke beziehe. Bei Getränken sonstiger Art könne sich der Beklagte auf das Gaststättengesetz berufen. Der Geschäftsführer des Lebensmittel- und Einzelhandelsverbandes, Stephan Tromp, befürchtet nun eine Klageflut gegen die Imbißbetreiber.

Den Hintergrund für das Urteil bildet der jahrelange Streit um die ehemaligen Spätverkaufsstellen in den östlichen Bezirken. Sie hatten mit Inkrafttreten des neuen Ladenschlußgesetzes Anfang dieses Jahres ihre Ausnahmegenehmigungen verloren, auch nach 18.30 Uhr Getränke im Straßenverkauf anzubieten. Viele von ihnen hatten daher eine Imbißkonzession erworben und weiterhin Getränke und andere Lebensmittel außer Haus verkauft. ADN

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