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Jugendamt in Verdacht

■ Staatsanwältin prüft, ob Vormund Fürsorgepflicht für Kurden verletzt hat

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen das Treptower Jugendamt. Dem Amt wird vorgeworfen, die Fürsorgepflicht gegenüber ihm anvertraute Jugendliche verletzt zu haben.

Einer der Kläger, der Kreuzberger Rechtsanwalt Lüder Suling, vertritt einen 15jährigen kurdischen Jugendlichen. Der Asylantrag des Jungen aus der kurdischen Provinz Agri war vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge ohne die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte sorgfältige Prüfung mit Verweis auf eine innertürkische Fluchtalternative abgelehnt worden. Der Amtsvormund hatte dennoch eine Klage gegen den Bescheid hartnäckig verweigert. Er hatte dem Anwalt sogar verboten, Geld von seinem „Mündel“ anzunehmen. Gegen ihn wird nun ermittelt.

Rüdiger Reiff, Sprecher der Senatsjustizverwaltung, bestätigt dies gegenüber der taz. Die Staatsanwältin habe noch zu prüfen, ob ein verweigertes Klageverfahren eine Verletzung der Fürsorgepflicht darstellt. Das ist für Rechtsanwältin Regina Götz, die mehrere kurdische Jugendliche in ähnlichen Verfahren vertritt, keine Frage. „Das Strafgesetzbuch regelt eindeutig, daß sich ein Vormund strafbar macht, der Schutzbefohlene der Gefahr aussetzt, in ihrer körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden.“ Wird aber ein jugendlicher Kurde ohne Papiere in die Türkei abgeschoben, dann seien Verhöre, die häufig unter Folter stattfänden, wahrscheinlich, führt die Anwältin aus. „Damit ist die Gefahr erheblicher körperlicher Schädigungen gegeben.“

Treptows Jugendstadtrat Joachim Stahr (CDU) bestätigt die Ermittlungen gegen sein Amt nur in einem einzelnen Fall, der am 29. Juli vor Gericht kommt. Wegen des schwebenden Verfahrens will er sich nicht äußern. Die taz hat Kenntnis von zwei Strafanträgen gegen ihn. Bezirksbürgermeister Michael Brückner waren die Ermittlungen überhaupt nicht bekannt. „Im Bezirksamt wurde darüber nicht diskutiert“, sagte der SPD-Politiker.

Die ausstehenden Verfahren sind von grundsätzlicher Bedeutung für den Umgang des Landes mit minderjährigen Flüchtlingen. Eine im Dezember 1996 vom Rat der Bürgermeister angenommene Senatsvorlage schreibt die Zentralisierung der Vormundschaften im Treptower Jugendamt fest. Die Senatsvorlage zielt auf Kosteneinsparungen durch eine schnellere Abschiebung der Flüchtlingskinder. Marina Mai

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