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Der Osten siegt auch

■ Verwaltungsgericht Dresden in einem Einzelfall gegen Rechtsschreibreform

Dresden (dpa/taz) – Die umstrittene Rechtschreibreform hat nun auch in Sachsen und damit erstmalig in Ostdeutschland eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das Verwaltungsgericht Dresden gab am Montag dem Eilantrag des Schneeberger Rechtsanwaltes Hans-Jürgen Rutsatz statt, der für seinen siebenjährigen Sohn Jan- Dominik auf Aussetzung der Reform geklagt hatte (Az.: 5K2192/ 97). Dem Freistaat Sachsen wurde damit vorläufig untersagt, das in der kommenden Woche einzuschulende Kind nach den neuen Regeln zu unterrichten. Damit hat zum vierten Mal ein Verwaltungsgericht in Deutschland die Rechtschreibreform in einem Einzelfall vorerst gestoppt.

Das sächsische Kultusministerium kündigte umgehend Beschwerde gegen den Beschluß beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen an. Auf den Unterricht im neuen Schuljahr habe die Entscheidung der Dresdner Richter jedoch keine Auswirkung, da das Gericht nur in einem Einzelfall entschieden habe, sagte Kultussprecher Steffen Große.

Nach Auffassung der Dresdner Richter stellt die Neuregelung der Rechtschreibung sowohl einen wesentlichen Eingriff in das Grundrecht des Schülers auf Bildung als auch in das grundgesetzlich geschützte Elternrecht dar. „Ein solch wesentlicher Eingriff in die deutsche Schriftsprache bedarf nach Auffassung der Kammer eines ihn legitimierenden Gesetzes“, heißt es in einer Mitteilung der Kammer.

Voraussichtlich muß das Bunderverfassungsgericht über die Voraussetzungen für die Einführung der Rechtschreibreform entscheiden. In den meisten bisherigen Richtersprüchen stand die Frage im Mittelpunkt, ob die Einführung des umstrittenen Regelwerkes so gravierend sei, daß die Landesparlamente mit einem Gesetz darüber entscheiden müssen.

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