: Freifotos auf CD-ROM
■ Free Lens verliert gegen „Spiegel“
Hamburg (Reuter) – Das Hamburger Landgericht hat eine Klage freier Fotografen gegen den Spiegel auf Honorarnachzahlung abgewiesen. Die Fotografen-Vereinigung Free Lens hatte geklagt, weil das Magazin mehrere Jahrgänge auf CD-ROM kopiert hatte, ohne die darin enthaltenen Fotos extra zu honorieren. Nach Ansicht der Journalisten ist die elektronische Verbreitung auf CD nicht vergleichbar mit der auf Papier, für die keine zusätzlichen Honorare gezahlt werden. Dem folgte das Gericht nicht. Die Fotografen kündigten Berufung an. Ihr Anwalt Dirk Feldmann sagte, die elektronische Verbreitung biete wesentlich mehr Nutzungsmöglichkeiten als herkömmliche Jahrgangsbände. So könnten Fotos von der CD-ROM heruntergeladen und beliebig weiterverwendet werden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen