■ Betrifft: Sat.1
: Harald Juhnke ist „nicht in Lebensgefahr“

Berlin (dpa/taz) – Der alkoholkranke Schauspieler Harald Juhnke liegt seit Donnerstag auf der Intensivstation eines Berliner Krankenhauses. Der Gesundheitszustand des 68jährigen, der sich zuvor fünf Tage lang betrunken hatte, sei aber „nicht lebensgefährlich“, sagte Manager Peter Wolf gestern der dpa. Juhnke werde von seinem Leibarzt und Freund Djawad Moschiry behandelt. „Da ist er in besten Händen.“ Wie lange Juhnke in stationärer Behandlung bleiben müsse, sei im Moment nicht absehbar. Das Martin-Luther-Krankenhaus gab keine Auskünfte über den Gesundheitszustand des Patienten.

Ob Juhnke für die ARD-Liveshow „Die Goldene 1“ am kommenden Donnerstag wieder fit sein wird, ist nach den Worten seines Managers augenblicklich nicht absehbar. „Die Gesundheit hat absoluten Vorrang. Wir hören da ganz auf die Ärzte. Es geht nicht um wirtschaftliche Interessen.“ Nach einem Bericht des Berliner Kurier soll Moschiry Juhnke in einen „Heilschlaf“ versetzt haben. „Wir stellen ihn hier ruhig. Er soll sich ausschlafen“, wird der Arzt zitiert.

Juhnkes Frau Susanne hatte Sicherheitskräfte engagiert, um den schwer angeschlagenen Entertainer abgeschirmt von den Medien ins Krankenhaus zu bringen.

Hintergrund sind die von mehreren Fernsehsendern ausgestrahlten Interviews mit dem betrunkenen Schauspieler in seinem Haus (siehe taz von gestern). Juhnkes Anwalt Matthias Prinz forderte inzwischen vom Fernsehsender Sat.1 ein Schmerzensgeld in sechsstelliger Höhe. Außerdem will er ein Ordnungsgeld von bis zu 500.000 Mark beantragen. Der Sender hatte trotz einer Einstweiligen Verfügung am Mittwoch einen Beitrag ausgestrahlt, in dem Juhnke halbnackt und betrunken zu sehen war. Der Journalistenverband hat angesichts der Vorfälle vor einer „Verlotterung journalistischer Sitten“ gewarnt. Es gäbe kaum noch Skrupel im Umgang mit schützenswerten Persönlichkeitsrechten: „Je häufiger solche Verstöße gegen ethische Grundsätze vorkommen, desto eher werden Gestzgeber geneigt sein, mit härteren juristischen Bandagen gegen Medien vorzugehen.