Geld für Behinderte

■ Übergangsregel für Kinder perfekt

Der Streit um Einzelfallhilfen für mehr als 50 behinderte Kindergarten-Kinder ist vorerst beendet. Am Montag einigten sich die evangelische Kirche und die Sozialbehörde auf eine Übergangsregel: Für 52 behinderte Kinder zahlt die Stadt jetzt pauschal zehn Förderstunden pro Woche und pro Stunde einen Honorarsatz von 41,47 Mark. Bislang hatte die Sozialbehörde nur 35,20 Mark angeboten. Für vier weitere schwerbehinderte Kinder müsse noch ein Pflegesatz ausgehandelt werden, bestätigte Kirsten Hanschen vom Landesverband evangelischer Kitas.

Damit konnten die Kinder gestern erstmalig ihre Kitas besuchen, nachdem sie von der evangelischen Kirche wegen fehlender Förderzusagen abgewiesen wurden. Die Eltern hatten zum Teil seit Anfang des Jahres auf positive Amtsbescheide gewartet – obwohl ihnen das Geld laut Gesetz zusteht. Drei Elternpaare klagten daraufhin erfolgreich vor dem Bremer Verwaltungsgericht. Für diese drei Kinder muß die Sozialbehörde jetzt sogar mehr als zehn Förderstunden bezahlen.

kat