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Bezirksbürgermeister einig gegen Schönbohm

■ Die geplante Beschneidung von BVV-Kompetenzen wird einhellig abgelehnt

Die Pläne von Innensenator Jörg Schönbohm (CDU), die Entscheidungsbefugnisse der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) zu beschneiden, stößt bis in die Reihen der CDU-Bezirksbürgermeister auf Widerspruch. Der Innenausschuß des Rates der Bürgermeister hat den Passus abgelehnt, wonach die BVV nicht mehr über Dinge entscheiden dürften, die unter die Fachaufsicht des Senats fallen. Dies sind zum Beispiel Bau- und Planungsangelegenheiten oder Schulfragen. Der Kreuzberger Bürgermeister Franz Schulz (Bündnis 90/Die Grünen) erwartet, daß der Rat der Bürgermeister (RdB) am Donnerstag der ablehnenden Beschlußempfehlung des Ausschusses folgt. Auch der Rat der Bezirksverordnetenvorsteher hat sich gegen die Neuregelung ausgesprochen und in einem Schreiben an Schönbohm um ein klärendes Gespräch gebeten.

Mit der Vorlage geht der Innensenator weit über die notwendigen Änderungen hinaus, die sich aus der vom Landesverfassungsgericht verfügten Aufhebung der Fünfprozentklausel bei Bezirkswahlen ergibt. Zwingend zu regeln ist nämlich nur, aus wie vielen Bezirksverordneten eine Fraktion mindestens bestehen muß und welche Rechte die fraktionslosen Bezirksverordneten haben.

Bislang mußte eine Fraktion mindestens aus zwei Verordneten bestehen. Nach Schönbohms Entwurf soll diese Zahl auf drei erhöht werden. Dies entspricht, wie der Tiergartener BVV-Vorsteher Fred Waske (SPD) erläuterte, allerdings sechs Prozent der Stimmen und stellt damit eine höhere Hürde dar als bisher. Der Versuch des grünen Bürgermeisters Schulz, den fraktionslosen Verordneten möglichst viele Rechte zu sichern, scheiterte allerdings im RdB-Innenausschuß. CDU und SPD bevorzugen, daß Fraktionslose in BVV- Ausschüssen kein Stimmrecht erhalten. win

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