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Gericht ist duldsam

■ Grundsatzurteil spricht mehr Ausländern befristeten Aufenthalt zu

Berlin (dpa) – Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einer Grundsatzentscheidung den Aufenthaltsstatus von zahlreichen zur Ausreise verpflichteten Ausländern in Deutschland aufgewertet: Bei einer nicht möglichen Abschiebung ist auch dann eine befristete Duldung zu erteilen, wenn der Betroffene nicht freiwillig zurückkehren will (Az.: 1 C 3.97, 1 C 10.97, 1 C 11.97).

Mit dem Urteil wurde für drei Vietnamesen – ehemalige DDR- Vertragsarbeiter – eine Duldung angeordnet, solange ihre Abschiebung wegen der nur schleppenden Umsetzung des Rückführungsabkommens zwischen Bonn und Hanoi nicht möglich ist. Dagegen hatte die Vorinstanz argumentiert, die zur Ausreise verpflichteten Vietnamesen könnten ohne weiteres auf eigene Faust Deutschland verlassen.

Nach Angaben eines Sprechers des Gerichts sind von dem Urteil neben Vietnamesen auch andere Ausländer betroffen, wenn bei ihnen die Abschiebung „aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist“. Allein in Berlin sind derzeit rund 1.400 Vietnamesen zur Ausreise verpflichtet. Zudem müssen rund 27.000 Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina und 6.000 Serben zurück.

„Die Gesetze müssen geändert werden“, forderte Berlins Ausländerbeauftrage Barbara John (CDU) nach dem Urteil. Es könne nicht sein, daß Ausländer ihrer Pflicht zur Ausreise nicht nachkommen, weiterhin aber etwa Sozialhilfe in Anspruch nehmen könnten. Immer mehr Länder würden die Rückübernahme ihrer Landsleute verweigern.

Eine Duldung ist formal lediglich die Aussetzung der Abschiebung. Für die Betroffenen hat sie aber zahlreiche Vorteile, sagte der Anwalt der Kläger. So brauchten sie nicht mit einer Strafverfolgung wegen illegalen Aufenthalts zu rechen. Für den Fall einer mehr als ein Jahr dauernden Duldung müsse zudem der Betroffene drei Monate vor der geplanten Abschiebung informiert werden.

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