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Rente für Kriegsverbrecher

■ Urteil: Versorgungsamt muß weiter 800 Mark an ehemaligen Waffen-SSler zahlen

Potsdam (dpa) – Der in der DDR als Kriegsverbrecher verurteilte Heinz Barth bekommt vorläufig weiter Kriegsbeschädigtenrente. Das hat das Sozialgericht Potsdam am Donnerstag entschieden. Das Versorgungsamt hatte Barth 1996 die monatliche Rente in Höhe von 800 Mark unter Hinweis darauf gestrichen, er habe als Angehöriger der Waffen-SS aktiv an Kriegsverbrechen 1944 teilgenommen und sei daher unwürdig, eine Beschädigtenrente zu beziehen. Dagegen hatte der 76jährige geklagt und einstweilen Rechtsschutz beantragt. Der Gerichtsbeschluß verpflichtet nun zur Zahlung der Rente bis zu einem Urteil.

Das Gericht berief sich bei seiner Entscheidung auf das Bundesversorgungsgesetz, nach dem Ausschlußklauseln anderer Gesetze nicht auf Personen angewandt werden können, die Ansprüche nach dem Bundesversorgungsgesetz haben. Barth ist seit Juli 1997 auf Bewährung frei.

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